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Lokalkoloratur

Als Majestätsbeleidigung noch unter Strafe stand, gab es nicht viel zu verhandeln. Kopf ab, fertig. Doch nur Ronald Schill macht heute noch kurzen Prozeß. Sonst gilt: Wer sich erdreistet, seine bürgermeisterliche Hoheit zu schmähen, soll erst schmoren und braten in den Dunkelkammern des Strafjustizgebäudes. Drei Sitzungen des Amtsgerichts mußte Frank Eyssen bereits erdulden, eine vierte naht, mit ihr das Ende und eine schweißtreibende Geldstrafe in zweistelliger Höhe. Denn die Vorwürfe wiegen schwer: Als im vorigen Mai Bürgermeister Henning Voscherau auf dem Rathausmarkt eine Rede hielt, weilte auch Eyssen unter dem lauschenden Volk. Nun begab es sich, daß er seinem Herrscher zürnte, denn der hatte das Hafenkrankenhaus geschlossen, und deshalb trug Eyssen ein aufmüpfiges Transparent. „Demonstrant, verbotener!“schilt nun der Staatsanwalt, doch „nein, Volk, ehrfürchtiges!“beharrt Eyssen kreidebleich. Das Gericht ist der Wahrheit hart auf der Spur, und an vier Sitzungstagen mit jeweils sechs Prozeßbeteiligten plus ZeugInnen wird es ihr sicher zum Durchbruch verhelfen. ee

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