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Hilfe für Schwangere bald nicht mehr gewährleistet

■ Baden-Württemberg plant, keine Beratung auf Gesundheitsämtern mehr anzubieten

Stuttgart (taz) – Das mit dem Papstbrief, sagt der Pressesprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums, Harald Frank, „haben wir im Dezember noch nicht ahnen können.“ Und so flatterte den Gesundheitsämtern der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg vor Weihnachten ein Schreiben ins Haus, das heute für Ärger sorgt: Per Erlaß sollten sie ihre Schwangerschaftskonfliktberatung einstellen und sich statt dessen wieder mehr der Seuchenprävention und anderen „Kernaufgaben“ zuwenden. Was damals noch ganz gelassen hingenommen wurde, könnte nun, wenn ab 1999 auch die katholischen Beratungsstellen keine Scheine mehr zum Schwangerschaftsabbruch ausstellen dürfen, zu einem Engpaß für hilfesuchende Frauen in Baden-Württemberg werden.

Dort gibt es außer den Gesundheitsämtern insgesamt 90 anerkannte Beratungsstellen, davon 42 katholische. Bisher aber, so Frank, „wissen wir doch noch gar nicht, wie das mit denen weitergeht“. 258 Fachkräfte seien flächendeckend und wohnortnah gefordert. Vorhanden seien 222 anerkannte Stellen und zusätzlich 90 bei den nicht zum Ausstellen von Scheinen berechtigten Lebensberatungsstellen unterschiedlicher Träger. Vorerst sei die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsdichte jedenfalls noch gegeben.

Daß das Land auch Ehe- und Familienberatungsstellen mitzähle, die keine Scheine ausstellen dürfen, entspreche dem Bonner Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Die Gesundheitsämter seien seinerzeit, so Frank, nur vorübergehend in die Betragung eingestiegen, „um einen Engpaß zu überbrücken“. Hintergrund der Anweisung an die Gesundheitsämter, die bisher landesweit jährlich über 8.000 Frauen beraten haben, ist der Sparkurs des Landes. Die Ämter, die vor zwei Jahren kommunalisiert wurden, werden nicht mehr vom Land, sondern von den Landkreisen finanziert. Sie hatten fast alle die Anerkennung als offizielle Beratungsstelle beantragt und fordern nun die 50.000 Mark Zuschuß pro Beratungsfachkraft vom Land ein. Mit der Anerkennung, so Frank, habe er keine Probleme. Auf freiwilliger Basis könnten die Gesundheitsämter die Beratung gerne weiterführen. Anders sähe es mit dem Zuschuß aus.

Manuela Rettig, Geschäftsführerin des Landesverbandes von Pro familia, kritisierte die ministeriellen Sparmaßnahmen. Die Beratungsstellen im Land seien bisher weder flächendeckend noch immer wohnortnah. Die Situation werde sich drastisch verschlechtern, wenn die katholischen Einrichtungen als Scheinaussteller tatsächlich ausfallen, aber weiter beraten und mitgezählt werden. Mindestens „da, wo sonst keiner ist, müssen die regionalen Gesundheitsämter einbezogen bleiben“. Ihres Wissens sei Baden-Württemberg das bisher einzige Bundesland, in dem auch solche Lebensberatungsstellen, „die was ganz anderes machen“, einfach mitgerechnet werden. Doch zumindest in Niedersachsen ist die Praxis ähnlich. Auch dort werden Mitarbeiter von Gesundheitsämtern in der Statistik über die Schwangerenberatungen aufgeführt.

In Baden-Württemberg protestierte unterdessen die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten gegen die „ganz subtile Verschärfung des Paragraphen 218“. Die Frauenbeauftragte der Grünen, Brigitte Lösch, kündigte für die kommende Woche im Landtag eine Anfrage zur Versorgungsdichte an. Heide Platen

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