PreussenElektra droht Windmüllern

■ Energiekonzern hält neues Stromeinspeisungsgesetz für „nicht rechtswirksam“

Hannover (taz) – Das neue Energiegesetz der Bundesregierung könnte Verluste für die Erzeuger von alternativen Energien zur Folge haben: Für „nicht rechtswirksam“ hält der Energieversorger PreussenElektra das neue Stromeinspeisungsgesetz, das den Betreibern von Windkraftanlagen zunächst weiter einen Kilowattpreis von 17 Pfennig garantiert. Dem neuen Gesetz fehle die erforderliche Zustimmung der EU- Kommission, teilte die PreussenElektra gestern mit und berief sich dabei auf ein Gutachten des Bonner Rechtsprofessors Fritz Ossenbühl. Ohne die Zustimmung aus Brüssel müßten die Energieversorger dem neuen Gesetz nicht folgen.

Nach Auffassung der PreussenElektra kann das noch in diesem Monat geplante Inkrafttreten des neuen Gesetzes dazu führen, daß keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Einspeisevergütung mehr bestünde. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das gegenwärtig dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorliege, gelte die bisherige Einspeiseregelung nicht mehr, so gestern eine Konzernsprecherin.

Die PreussenElektra sieht in der neuen Einspeisevergütung eine Beihilfe, die erneut einer Zustimmung der EU-Kommission bedarf. Die bisherige Einspeisevergütung sei durch das neue Gesetz umgestaltet und auf Biogasanlagen und Off-Shore-Windparks ausgeweitet worden, sagte die Unternehmenssprecherin. Die PreussenElektra, die jährlich etwa 300 Millionen Mark an Einspeisevergütungen zahle, werden in jedem Falle auch alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufhebung der Abnahme und Vergütungspflicht für Windstrom ausschöpfen. Dazu werde auch eine Verfassungsbeschwerde gehören.

Das Bundeswirtschaftsministerium wies gestern die Auffassung der PreussenElektra strikt zurück. Auch das neue Einspeisungsgesetz werde durch die Beihilfengenehmigung abgedeckt, die die EU- Kommission 1990 für das alte Gesetzt erteilt habe, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministers. Außerdem habe man die EU-Kommission kontinuierlich über das Gesetzgebungsverfahren auf dem laufenden gehalten. Die EU-Kommission habe sich noch nicht darauf festgelegt, ob für das neue Gesetz eine eigene Notifizierung als Beihilfe erforderlich sei. Jürgen Voges