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Gen-Datei mit Gesetz

■ Annäherung im Streit über Grundlage für Datei: Bundesdatenschützer verlangt Gesetz

Bonn (dpa) – Im Streit über eine gesetzliche Grundlage für die zentrale Gen-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden zeichnet sich offenbar eine Einigung ab. „Meines Wissens sind nun auch die Innenminister bereit, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu initiieren“, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, gestern in Bonn.

Die fehlende gesetzliche Grundlage spielt in der Diskussion um die Errichtung einer zentralen Gen-Datei eine entscheidende Rolle. Bundesjustizminister und FDP-MitgliedEdzard Schmidt- Jortzig, seine Partei, die Grünen und weite Teile der SPD fordern eine Ergänzung in der Strafprozeßordnung, Bundesinnenminister Kanther (CDU) hält nach wie vor das vorhandene BKA-Gesetz für ausreichend.

Auch Jacob hat gestern eine „angemessene Rechtsgrundlage“ für die zentrale Gen-Datei verlangt. Die Ermächtigung im Bundeskriminalamtsgesetz sei äußerst zweifelhaft, sagte Jacob. Polizeien und Staatsanwaltschaften wäre nicht geholfen, wenn in einem Gerichtsverfahren das Ergebnis eines Datenabgleiches für nicht verwertbar erklärt werde.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürften in einer Gen-Datei nur solche Analyseergebnisse gespeichert werden, die keine Rückschlüsse auf Erbanlagen, Krankheiten oder Charaktereigenschaften ermöglichten, sagte Jacob. Nach Angaben des Humangenetikers Jörg Epplen kann theoretisch aus den Informationen auch auf körperliche Eigenschaften oder Charakterzüge geschlossen werden, „wenn die Forschung in wenigen Jahren entsprechende Grundlagen erarbeitet haben wird“.

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