Kommentar: Dirty tricks
■ Als Staatsanwalt auf der Anklagebank
Staatsanwalt Georg von Bock und Polach vom „politischen“Dezernat wollte immer den Anspruch verkörpern, unbeiirrbar und unparteiisch zu sein. Kleine Verfehlungen von prominenten Politikern hatte er vertrauensvoll zu bewerten und die Anklage gegen den Sohn eines hochrangigen Rathaus-Mitarbeiters zu vertreten. „Linke“auf der Anklagebank hielten ihn oft für parteilich, aber Staatsanwalt von Bock konnte auch gegen Polizisten mit seinem scharfen Verstand plädieren. Oft saßen Schulklassen im Zuhörerraum, um etwas Rechtsstaat zu lernen.
Es war also kein Gerichtsalltag, wenn ausgerechnet dieser Mann gestern auf der „falschen“Seite, nämlich der Anklagebank im Raum 551 des Amtsgerichtes saß. Und was tat er? Mit allen Wassern des Gerichts-Alltages gewaschen, wehrte er sich gegen die Verlesung der Anklageschrift. Der Anwalt verließ den Raum, um das Verfahren platzen zu lassen. Und dann, allein gelassen, versuchte er sich wenigstens noch „freizukaufen“, bat um Einstellung des Verfahrens „wegen geringer Schuld“(153a) gegen eine Geldbuße.
Dieser Angeklagte sieht sich wie jeder andere kleine Straftäter als Opfer der Justiz. Hat dieser erfahrene Staatsanwalt so wenig Vertrauen zu Bremens Gerichtsbarkeit? Er muß es ja wissen! Dieses Verfahren ist für Schulklassen unbedingt zu empfehlen!
Klaus Wolschner
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