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Verfassungsklage gegen Energierecht

■ Preag: Subventionen für Windstrom sind ungerecht verteilt

Hannover. Die PreussenElektra (Preag) wird noch in diesem Monat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Energierecht klagen. Das kündigte das Unternehmen am Wochenende wenige Tage nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle an. Deutschlands zweitgrößter Stromversorger wendet sich gegen die seiner Ansicht nach ungerechte Verteilung der Subventionierung von Strom aus Windkraftanlagen. Die Verfassungsbeschwerde stütze sich auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sagte eine Preussen-Elektra-Sprecherin, weil der Konzern fast sämtliche Subventionen für Windstrom tragen müsse.

Hintergrund der Klage ist die Verpflichtung der Energiekonzerne, in ihrem Versorgungsgebiet aus Windkraft hergestellten Strom anderer Produzenten zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Er liegt über dem üblichen Stromerzeugungspreis. Besitzer von Windkraftanlagen werden so subventioniert. Dies belastet die PreussenElektra, weil in ihrem Gebiet überdurchschnittlich viel Strom aus Windkraft produziert wird. Mit der Reform des Energierechts haben die Energiekonzerne ihre Gebietsmonopole bei der Stromversorgung verloren. Die Preag hat 1997 nach eigenen Angaben 300 Millionen Mark Subventionen für Windenergie gezahlt. dpa

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