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Für Billig-Telefonanbieter kommen harte Zeiten

■ Die Telekom kann ihren Konkurrenten ohne eigenes Netz höhere Gebühren abverlangen

Berlin (taz) – Im Gestrüpp der Paragraphen verfangen sich zuweilen auch große Konzerne. Seit Monaten klagt die Telekom darüber, daß sie nur 2,7 Pfennig pro Minute berechnen darf, wenn sie Telefongespräche für ihre neuen Konkurrenten zusammenschaltet. Nun stellte sich nach genauerer Lektüre des Telekommunikationsgesetzes heraus, daß die Telekom längst nicht allen Anbietern güngstigen Zugang gewähren müßte. Manch neuer Billiganbieter muß womöglich bald die Preise stark erhöhen.

Die Telekom hatte zunächst fünf Pfennig verlangt, war damit aber im Oktober an der Regulierungsbehörde gescheitert. Darauf schloß die Telekom Verträge mit 34 privaten Konkurrenten von Mobilcom bis Teldafax. 10.000 Kunden gingen ihr schon verloren. Die 2,7 Pfennig werden für das Zusammenschalten des Netzes eines Konkurrenten mit dem Telekomnetz erhoben, schreibt das Gesetz vor. Doch viele der neuen Konkurrenten sind noch weit von einem eigenen Netz entfernt. Meist haben sie lediglich ein paar Vermittlungsstellen in einigen Großstädten. Wer aber Telefongespräche überwiegend über Telekomleitungen abwickelt, gilt nicht als Netz-Betreiber, sondern als Wiederverkäufer. Denen aber dürfe die Telekom ihre normalen Endkundentarife in Rechnung stellen – mit einem leichten Abschlag von 15 bis 20 Prozent, ließ Chef-Regulierer Klaus-Dieter Scheurle jüngst durchblicken.

Wenn die Telekom derzeit von allen Konkurrenten nur die Billigtarife verlange, sei das „ihre eigene Sache“, sagte Scheurle hämisch dem Magazin Focus. Da herrsche „Vertragsfreiheit“. Wer Wiederverkäufer sei und wer nicht, will Scheurle noch nicht sagen: Er entscheide erst auf Anfrage. Nun muß die Telekom jede Firma einzeln prüfen lassen. Experten schätzen, daß die Telekom innerhalb von drei Monaten die Verträge kündigen kann. Auf viele der Konkurrenten kommen nun hohe Investitionen in eigene Leitungen zu, wollen sie weiter nur 2,7 Pfennig an die Telekom zahlen. urb

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