: Drückermord: Lebenslang gefordert
■ Zwei Frauen quälten laut Anklage früheren Kollegen zu Tode. Verteidiger fordert milde Strafe für 31jährige wegen Aidserkrankung. Der Jüngeren wird ein weiterer Mord vorgeworfen
Ellwangen (AP/dpa) – Im Prozeß um zwei Morde im Drückermilieu hat die Staatsanwaltschaft gestern lebenslange Freiheitsstrafen für die beiden angeklagten Frauen beantragt. Staatsanwalt Schulte sagte vor dem Landgericht Ellwangen, die 21- und 31jährigen ehemaligen Zeitschriftenwerberinnen hätten ihren Kollegen im vorigen Sommer grausam zu Tode gequält. Der Mord an dem 23jährigen war auf Fotos festgehalten worden. Nach Auffassung Schultes hat die 21jährige mit Hilfe der 31jährigen außerdem ihren ehemaligen Lebensgefährten ermordet.
Wegen besonderer Schwere der Schuld beantragte Schulte, daß eine Haftprüfung nach 15 Jahren Strafverbüßung entfällt. Zwei wegen Beihilfe mitangeklagte Kollegen sollen für zwölf beziehungsweise neun Jahre ins Gefängnis.
Laut Anklage hat die als Chefin der Zeitschriftenwerberkolonne geltende ältere Frau die Anweisungen gegeben und die Fotos von dem Verbrechen gemacht. Sie hatte in der Hauptverhandlung erklärt, dem Mann sollte nur Angst eingejagt werden, weil er beim Verkauf von Zeitungsabonnements wenig Erfolg hatte.
Der Verteidiger der Chefin forderte eine „milde Strafe“ für seine an Aids erkrankte Mandantin. Sie solle ihr Leben in Würde beenden können, sagte der Anwalt und verlangte eine Strafe von höchstens dreieinhalb Jahren. Er begründete: „Meine Mandantin hat die Tötungen weder gewollt noch geplant, noch sonstwie gefördert.“ Die Jüngere sei bei den Morden eigenmächtig vorgegangen.
Die 21jährige hatte gestanden, das Opfer mit Messerstichen schwer verletzt und ihm später mit einem Spaten den Kopf gespalten zu haben. Ihr wird weiter die Ermordung ihres früheren Lebensgefährten und Chefs vorgeworfen. Sie soll den 47jährigen am 28. September 1997 heimtückisch und aus Habgier von hinten erschossen haben, weil sie ihn berauben wollte. Die ältere Frau soll ihr dafür die Schußwaffe überlassen haben. Der Anwalt der 21jährigen verzichtete in seinem Plädoyer auf ein konkretes Strafmaß, verlangte jedoch für seine Mandantin „eine Perspektive für die Zukunft“. In einem Gutachten hatte ein Psychiater eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bei der 21jährigen nicht ausgeschlossen.
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