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Gen-Probe soll Brandanschlag aufklären

■ Staatsanwaltschaft und Polizei greifen vermehrt auf molekulargenetische Untersuchungen zurück. Speichel-, Haar- und Blutproben wurden von Beschuldigten genommen, die den Anschlag auf Kaiser's Superma

Genetische Untersuchungen in Ermittlungsverfahren spielen in Berlin offenbar eine zunehmende Rolle. Nicht nur Sexualstraftäter werden durchleuchtet, auch bei Beschuldigten in anderen Ermittlungen wird die sogenannte molekulargenetische Untersuchung immer häufiger angewandt. Auch den Brandanschlag auf eine Filiale der Supermarktkette Kaiser's im Oktober vergangenen Jahres will die Sonderermittlungsgruppe mit dieser Methode aufklären.

Wie der Anwalt zweier Beschuldigter, Wolfgang Kaleck, berichtet, hat die Polizei Speichel-, Haar- und Blutproben bei sechs Personen entnommen. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und Brandstiftung in der Kaiser's-Filiale am Teutoburger Platz in Prenzlauer Berg sowie am mehreren Pkws vorgeworfen. Nach einem richterlichen Beschluß vom 16. Februar dieses Jahres soll die molekulargenetische Untersuchung durch die polizeiliche Untersuchungsstelle ergeben, ob die Personen an der Tat beteiligt waren. Die Proben der Beschuldigten werden mit Spuren, die am Tatort gefunden wurden, verglichen, so die Ermittlungsbehörden.

Worin diese Spuren bestehen, ist dem Anwalt nicht bekannt. Vermutlich handelt es sich jedoch um einen Beutel mit Handschuhen, Motorradmasken und Hämmern, die ein Anwohner in seinen Garten fand und der Polizei übergab.

Der Anwalt will noch die Gewährung der Akteneinsicht abwarten, bevor er Beschwerde gegen die Gen-Untersuchung einlegt. „Das ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Und wenn sich der Spurenvergleich tatsächlich auf die Materialien aus dieser Tasche beziehen“, so Kaleck, „dann sagt das doch gar nichts über eine Tatbeteiligung aus.“ Selbst für den Fall, daß sich Spuren seiner Mandanten fänden, würde das höchstens bedeuten, daß sie diese schon einmal berührt hätten, meint der Anwalt. Noch liegen indes keine Untersuchungsergebnisse vor.

Die beiden Männer, die Kaleck vertritt, waren am Abend des Brandanschlags an einer anderen Stelle in Prenzlauer Berg von der Polizei verhaftet worden. Am Lokal „Rosenbaum“ waren Fensterscheiben eingeschlagen worden, berichtet Kaleck, der Lokalbesitzer war daraufhin auf die Straße gekommen und mit mehreren Leuten dort in Streit geraten. Bei dieser Gelegenheit nahm die Polizei die beiden fest, entließ sie aber noch in der Nacht. Dies würde nun, so Kaleck, als Anhaltspunkt gewertet, daß die beiden an dem Anschlag auf Kaiser's beteiligt gewesen seien.

Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen und Rechtsanwältin, hält die Gen-Untersuchung im Fall dieses Brandanschlags für angemessen und unproblematisch. „Es ist noch nicht so oft gemacht worden, aber mittlerweile zieht es Kreise“, so Künast über Gen-Untersuchungen in Berlin. Rechtsanwalt Kaleck betrachtet diese Entwicklung sehr skeptisch: „Inzwischen sind diese Untersuchungen schon fast nichts Besonderes mehr, man ist inzwischen sogar schon bei Einbrüchen und ähnlichem angekommen.“ Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft jedoch widerspricht dieser Einschätzung. Belegen kann sie dies aber nicht. „Es gibt keine Erhebungen über Untersuchungsmethoden bei laufenden Ermittlungsverfahren“, so Michaela Blume. Barbara Junge

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