Bezirklicher Hundefang

■ Koalition beschließt Verlagerung von Landesaufgaben auf die Bezirksämter

Die Große Koalition hat am Donnerstag den Weg für mehr Bezirkskompetenzen frei gemacht. In einer Koalitionsrunde beschlossen CDU und SPD, welche Aufgaben künftig von den Senatsverwaltungen an die Bezirke übergehen und in welcher Form der Senat noch auf bezirkliche Entscheidungen Einfluß nehmen kann.

Nach Auskunft von SPD-Innenpolitikerin Kirsten Flesch bleibt es bei einer bereits vorliegenden Liste von sogenannten Abschichtungen: In einem 42-Punkte- Katalog, dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG), hatten sich die regierenden Parteien bereits geeinigt, daß zum Beispiel die Bewährungshilfe, die Parkhausplanung, Verkehrsbeleuchtung, Adoptionsvermittlung, die Fundbüros und der „Hunde- und Katzenfang“ in die Zuständigkeit der Bezirke wandern. Auch die Wirtschaftsförderung, so Flesch, gehe an die Bezirke. Des weiteren sollen diese demnächst Bebauungspläne bearbeiten, auch Grundstücksgeschäfte können größtenteils durch die Bezirke getätigt werden. Nur noch die Leitungs- und Planungsaufgaben wie zum Beispiel die Verwaltung von Polizei, Justiz und Steuern soll in den Händen der Hauptverwaltung bleiben. Die Umverteilung soll Doppelarbeit und damit Kosten reduzieren.

Diskussionsbedarf gab es vorgestern noch bei der Einflußnahme auf bezirkliche Entscheidungen. Besteht bislang eine Fachaufsicht über bestimmte Bezirksaufgaben, erhält der Senat nun ein zurückgestuftes Eingriffsrecht. Die Bauverwaltung behält eine besondere Kompetenz im Bereich der Hauptstadtplanung und bei speziellen städtebaulichen Projekten: Die Verwaltung kann Weisungen erteilen oder Verfahren an sich ziehen. Darüber hinaus bleibt sie Widerspruchsbehörde gegen bezirkliche Planungen, während in anderen Fällen die Bezirke selbst Widerspruchsbehörden sind.

Bis Anfang der Woche wollen CDU und SPD ihre Beschlüsse in einen Gesetzestext packen und diesen am Donnerstag im Parlament verabschieden. Die Opposition von PDS und Bündnisgrünen kritisierte die geplante Abschichtung unterdessen als unzureichend. „Die Senatsverwaltungen scheinen möglichst viele ihrer Tätigkeiten behalten zu wollen“, sagte der Tiergartener Bezirksbürgermeister Jörn Jensen (Grüne). Beide Parteien befürworten die Abschaffung der Fachaufsicht, beim neuen Eingriffsrecht aber müsse ein Widerspruchsrecht für den Rat der Bürgermeister vorgesehen werden. Sonst könnten SenatorInnen doch wieder in die Bezirke hineinregieren. Barbara Junge