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Urteil: Raucher müssen nicht auf den eigenen Balkon

Raucher müssen für normale Nikotinablagerungen in ihrer Mietwohnung dem Vermieter keinen Schadenersatz leisten. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe lehnte die Klage eines Wohnungseigentümers ab, der einen Mieter wegen vergilbter Wände und Decken verklagt hatte. Dem Mieter sei es im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts erlaubt, in der Wohnung zu rauchen, argumentierte das Gericht. Das Rauchen führe „zwangsläufig“ zu einer Ablagerung von Schadstoffen auf Tapeten und Farbanstrichen. Und, wichtig: dabei handele es sich um keine Substanzschädigung (Az. 14C986/97). Der Wohnungseigentümer hatte nach dem Auszug des Mieters die Farbanstriche an Decken und Fensterrahmen in fast allen Räumen als „nicht mehr weiß, sondern gelb“ und die Wände als „hellbraun“ beschrieben und deswegen Schadenersatz gefordert.Foto: Ablage Reuters

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