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Milliarde für Stromer

■ Bund muß nachträglich teuren „Kohlepfennig“ an Stromkonzerne zahlen

Berlin (dpa) – Der Bund muß frühere Beihilfen an Stromerzeuger für die Verstromung von Steinkohle nachträglich um rund eine Milliarde Mark erhöhen. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin entschieden, teilte ein Sprecher mit. Das Gericht gab damit in einem Pilotverfahren drei Stromerzeugern in Teilen recht und bestätigte Urteile der Vorinstanzen.

Die Stromerzeuger hatten bemängelt, die Berechnung der Zuschüsse für die Nutzung von Steinkohle statt des preiswerteren Erdöls seien 1986 zu Unrecht verringert worden. Insgesamt hatten die Stromerzeuger drei Milliarden Mark Nachzahlungen gefordert.

Hintergrund des Streits um die heute in dieser Form nicht mehr existierenden Beihilfen ist der sogenannte Jahrhundertvertrag und der 1994 vom Bundesverfassungsgericht gekippte „Kohlepfennig“. Kernpunkt war in der mündlichen Verhandlung, ob die Änderung der Berechnungsmethode für die Beihilfe 1986 durch eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft zulässig war. In der Änderung war festgelegt worden, daß die den Stromerzeugern gezahlte Ausgleichsdifferenz künftig nach den höheren Kosten für schwefelarmes Erdöl statt für schwefelreicheres Erdöl berechnet werde. Die Beihilfe reduzierte sich dadurch. Die Kläger argumentierten, die Stromerzeuger seien verpflichtet worden, teure heimische Steinkohle einzusetzen. Im Gegenzug sei ihnen die volle Erstattung der Mehrkosten zugesichert worden. Dies sei aber nicht erfolgt.

In dem Musterverfahren klagten die beiden selbst Strom erzeugenden Chemiekonzerne Bayer AG und Hüls AG sowie die Stadtwerke Hannover auf Zahlung von 25 Millionen Mark. Weitere Rechtsstreitigkeiten waren bis zur Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts zurückgestellt worden.

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