Frauen als Wettbewerbsvorteil

■ Der Bundesrat erreicht, daß frauenfreundliche Betriebe leichter Staatsaufträge erhalten können

Berlin (taz) – Die Bundesländer dürfen öffentliche Aufträge auch weiterhin an soziale Bedingungen knüpfen. Anders gesagt: Beim Bau von Schulen oder der Bestellung von Computersoftware können Firmen bevorzugt werden, die Frauen fördern, Ausbildungsplätze schaffen oder sich tariftreu verhalten. Die Vorgaben müssen lediglich in Gesetzesform gegossen werden. Dies besagt der neue Bonner Zungenbrecher „Vergaberechtsänderungsgesetz“, das gestern von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Vorausgegangen war ein Kompromiß im Vermittlungsausschuß. Die CDU-FDP- Mehrheit im Bundestag hatte ursprünglich das Gesetz so verabschiedet, daß es den Ländern fast jede Möglichkeit für Auflagen bei der Vergabe nahm. Doch sogar das christlich-sozial regierte Bayern rief daraufhin den Vermittlungsausschuß an.

Die grüne Frauenpolitikerin Irmingard Schewe-Gerig begrüßte das Gesetz: „Nur wenn Unternehmen der Privatwirtschaft die lukrativen Aufträge der öffentlichen Hand verwehrt bleiben, haben sie einen Anreiz, Frauen zu fördern.“ bara

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