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Der Ethikunterricht bleibt als Schulfach zulässig

■ Wer nicht zu Religion geht, darf trotzdem weiter zu Ethik-Stunden gezwungen werden

Freiburg (taz) – Das Schulfach Ethik bleibt zulässig, muß aber gegenüber dem Religionsunterricht aufgewertet werden. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin. Ethik wird in den meisten Bundesländern als Ersatzunterricht für SchülerInnen angeboten, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Landläufig wird der Ethikunterricht auch als „Heidenhüten“ bezeichnet.

Geklagt hatten der 18jährige Schüler Joachim Neumann und seine Eltern aus dem badischen Oberkirch. Ihr Hauptargument: Wenn es keine Pflicht zur Teilnahme am Religionsunterricht gebe, müsse auch ein Ersatzunterricht freiwillig sein. Schließlich dürfe die Ausübung eines Grundrechts nicht bestraft werden.

Mit dieser Argumentation scheiterte Familie Neumann nun aber auch in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Um alle SchülerInnen „in vergleichbarer Weise zu verantwortungs- und wertbewußtem Verhalten zu erziehen“, dürfe ein Bundesland durchaus Ethik-Unterricht einführen. Allerdings, so die RichterInnen, müsse Ethik dann auch entsprechend dem Religionsunterricht aufgewertet werden.

Konkret heißt das: An Gymnasien müssen Ethik-Leistungskurse angeboten werden, im Abitur muß Ethik als Prüfungsfach gewählt werden können. „Notfalls“ könnten Schüler diese Verbesserungen per Gericht einklagen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Damit ist der Streit um das Ersatzfach Ethik allerdings noch nicht am Ende. Denn das Verwaltungsgericht Hannover hatte im August letzten Jahres das Ethik- Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. In Hannover hielt man den Ethik- Pflichtunterricht schlicht für „verfassungswidrig“. Die Richter argumentierten, daß dort, wo es keine Pflicht zur Teilnahme am Religionsunterricht gebe, es auch keinen Zwang zu einem Ersatzfach geben könne.(Az: 6 C 11.97)

Christian Rath

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