StVO: Neue Regeln sparen Geld
■ Jetzt auch ganz offiziell: Unechte Einbahnstraßen und Radspuren
Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. September 1997 in Kraft getreten sind, sind nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) nicht nur ein großer Fortschritt zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland. Sie könnten den unter Geldmangel leidenden Kommunen auch helfen, bei der Förderung des Fahrradverkehrs Geld zu sparen.
Die Möglichkeit, Einbahnstraßen durch Zusatzschilder für den Fahrradverkehr in beide Richtungen zu öffnen, könne kostendämpfend wirken, so der ADFC. Bislang mußten Kommunen vielfach kleine Verkehrsinseln zum Stückpreis von rund 10.000 Mark an jeder Einmündung von Einbahnstraßen bauen, um Radfahrern die Einfahrt zu erlauben.Heute reicht in der Regel ein Schild mit der Aufschrift „Radfahrer frei“ zum Stückpreis zwischen 50 und 100 Mark.
Auch die Einrichtung von Fahrradspuren auf der Straße, nunmehr offizieller Bestandteil der StVO, wurde durch die Novellierung der StVO einfacher. Im Vergleich zu konventionellen Radwegen, die auf Gehwegen angelegt werden, sind die Fahrradspuren nicht nur sicherer, sondern auch billiger: So hat die Stadt Bonn für rund 30.000 Mark eine Fahrradspur eingerichtet, deren Ausbau als konventioneller Radweg etwa 700.000 Mark gekostet hätte. Rund 300 Mark kostet der Bau eines Quadratmeters bei einem herkömmlichen Radweg.
Der ADFC fordert, auch in Berlin verstärkt Fahrradspuren anstatt Radwegen zu errichten. Die kostengünstigen Elemente wurden von einigen Kommunen bereits vor der Novellierung der StVO eingesetzt. Nun ist deren Einsatz möglich, ohne bürokratische Hürden in Kauf nehmen zu müssen. lk
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