■ Erstmalig in Sorgerechtsverfahren: Lügendetektor entlastet Vater
Oldenburg (dpa) – Durch einen Lügendetektortest ist in einem Sorgerechtsverfahren der Vorwurf gegen einen Vater entkräftet worden, seine Tochter sexuell mißbraucht zu haben. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte dazu erstmals diesen Test in einem Streit getrennter Eltern um das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind eingesetzt. Der Test habe mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt, daß Beschuldigungen der Mutter gegen den Vater und Ex-Partner als unbegründet gelten müssen, teilte OLG-Präsident Hartwin Kramer gestern mit. Über das Umgangsrecht traf das Gericht gestern keine Entscheidung.
Gutachten mit Lügendetektoren in Zivilverfahren haben bereits mehrere deutsche Gerichte in Einzelfällen zugelassen. Der Lügendetektortest ist nur im Rahmen der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit erlaubt. Dazu zählen Sorgerechtsverfahren. In Strafprozessen darf der Detektortest in Deutschland nicht eingesetzt werden. (Az. IV UF 60/96).
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