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Deutsche Etikette

■ Italienische Fanta muß deutsch beschriftet werden, entschied der Europäische Gerichtshof

Luxemburg (taz) – Lebensmittel dürfen in Deutschland nur mit deutschsprachigem Etikett verkauft werden. Eine entsprechende deutsche Verordnung wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg als europakonform bestätigt. Geklagt hatte ein Einzelhändler aus Aachen.

Hermann-Josef Goerres betreibt in Aachen-Eschweiler als Franchisenehmer einen Verbrauchermarkt der Thomas-Philips- Kette. Dort gibt es en gros günstige Waren aller Art. Manche stammen aus der Konkursmasse zusammengebrochener Unternehmen, bei anderen Produkten läuft das Haltbarkeitsdatum bald ab. Probleme gab es immer wieder mit Lebensmitteln, die in anderen europäischen Ländern günstig aufgekauft und dann in Deutschland ohne deutsches Etikett verkauft wurden. Über 122 Märkte verfügt die Thomas-Philips-Kette in Deutschland.

Beanstandet wurden von der Lebensmittelüberwachung etwa Fanta-Flaschen mit italienischer Beschriftung oder Corn-flakes mit französischen Etikett. „Die Verbraucher müssen nachlesen können, was sie kaufen“, argumentierte die Behörde und verhängte ein Bußgeld von 2.000 Mark. Die Beschriftung „in einer leicht verständlichen Sprache“ wird auch von der deutschen „Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln“ verlangt. Goerres hielt es dagegen für ausreichend, neben den Produkten ein Schild aufzuhängen, das die Zutaten in deutscher Sprache aufzählt.

Das Amtsgericht Aachen legte den Fall schließlich in Luxemburg vor. Unmißverständlich stellte der EuGH jetzt klar: Das deutsche Etikett muß sich auf der Ware selbst befinden, „ein Zusatzschild ist keine ausreichende Maßnahme, um Information und Schutz des Endverbrauchers zu gewährleisten“. Schließlich, so die EU-Richter, will man das Etikett ja auch mal zu Hause lesen, oder es kocht eine andere Person als die, die zuvor eingekauft hat. (Az: C-385/96) Christian Rath

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