: La-Belle-Prozeß geht weiter
■ Befangenheitsanträge gegen Richter trotz „zweifelhafter“ Entscheidung abgelehnt
Berlin (AP) – Der Berliner Prozeß um den Anschlag auf die Diskothek „La Belle“ kann fortgesetzt werden. Befangenheitsanträge gegen die Richter, die das Verfahren nach acht Monaten hätten platzen lassen können, wurden abgelehnt.
Vier Angeklagte müssen sich seit seit November 1997 für den Sprengstoffanschlag auf die Diskothek verantworten, bei dem drei Menschen ums Leben kamen und 230 verletzt wurden. Sie sollen den Anschlag im Auftrag des libyschen Geheimdienstes geplant und ausgeführt haben. Säule der Anklage war ein Geständnis des Libyers Musbah Eter, das dieser allerdings bei Prozeßbeginn zurückzog. Eter hatte sich selbst und die übrigen Angeklagten als Täter und den libyischen Geheimdienst als Drahtzieher benannt.
In der vergangenen Woche hatte das Gericht entschieden, dieses Geständnis dürfe nicht verwertet werden, weil die Staatsanwaltschaft Eter falsche Versprechen auf Strafmilderung gemacht habe. Daraufhin hatte der Oberstaatsanwalt den Befangenheitsantrag gestellt.
Eine andere Kammer des Landgerichts entschied nun, die Richter seien nicht befangen. Zwar sei der Ausschluß des Geständnisses problematisch, wenn nicht gar rechtlich zweifelhaft. Die Große Strafkammer habe jedoch deutlich gemacht, daß dies eine vorläufige Entscheidung sei.
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