Volksmehrheit für Lkw-Abgabe

Eidgenossen stellen die auch für Europa wichtige Weiche für die Eisenbahn und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene  ■ Aus Genf Andreas Zumach

Schweizer Lastwagen und andere Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht werden ab dem Jahr 2001 mit einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) belegt. Eine entsprechende Vorlage der Berner Regierung wurde am Sonntag bei einer Volksabstimmung angenommen. Damit schufen die Eidgenossen eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung der wichtigsten Zukunftsprojekte der Schweizer Eisenbahnen und insbesondere für eine Verlagerung des alpenüberquerenden Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Diese Vorhaben sind mittelfristig auch für die europäischen Nachbarn der Schweiz, besonders für Deutschland und Italien, von erheblicher Bedeutung.

Im Landesdurchschnitt erhielt die LSVA-Vorlage eine Mehrheit von 54 Prozent und wurde – was für eine Annahme ebenfalls erforderlich ist – auch in über der Hälfte der 26 Kantone angenommen. Der stärkste Widerspruch gegen die Vorlage kaum aus den konservativen deutschsprachigen Kantonen der Innerschweiz sowie der französischsprachigen Westschweiz. Im engagiert ausgetragenen Abstimmungskampf der letzten Monate hatten sich neben den Umweltverbänden fast sämtliche Parteien des Schweizer Parlamentes und – mit Ausnahme des rechstpopulistischen Europagegners Christoph Blocher – prominente Politiker des Landes ausgesprochen. Heftiger Widerspruch kam von Lkw-Fahrern, Speditionen und Straßentransportverbänden, die die LSVA als „neue, existenzvernichtende Steuer“ ablehnten.

Die Höhe der LSVA ist vom Gesamtgewicht und den gefahrenen Kilometern eines Lkws abhängig. Sie wird deutlich höher sein, als die 1985 eingeführte, pauschale Jahresabgabe, bei der die Kilometer unberücksichtigt blieben: Ein 28-Tonner, der im Jahr 100.000 Kilometer fährt, zahlt dafür künftig 70.000 Franken.

Die von der Berner Regierung erwarteten LSVA-Einnahmen von jährlich 1,5 Milliarden Franken sollen zu einem Drittel den Kantonen für bislang ungedeckte Kosten des Straßenverkehrs zur Verfügung stehen. Mit den anderen zwei Dritteln sollen ein oder zwei neue Tunnel durch die Alpen für den Eisenbahngüterverkehr (NEAT) finanziert werden, der Ausbau des Innerschweizer Intercity-Netzes sowie der Anschluß des Bahnsystems an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz.