: Aufforderung zum Auszug
■ Sozialhilfeempfänger, die sich eine billigere Wohnung suchen sollen, können Widerspruch einlegen, rät ein Arbeitskreis
SozialhilfeempfängerInnen, die in den vergangenen Wochen von den Sozialämtern aufgefordert worden sind, sich eine billigere Wohnung zu suchen, sollten sich nicht verunsichern lassen. Dazu hat Eve Raatschen vom Verein „Mieter helfen Mietern“ am Dienstag abend bei einer Informationsveranstaltung des Arbeitskreises Wohnraumversorgung (AKWo) im Eimsbüttler „Haus für Alle“ geraten.
Die Aufforderungsschreiben, so die Juristin, bereiteten lediglich den eigentlichen Verwaltungsakt vor, nämlich die eventuelle Einstellung oder Verringerung von Miet-übernahmen durch die Sozialämter. Falls tatsächlich weniger Geld an den Vermieter überwiesen werde, sollten sich die SozialhilfeempfängerInnen das schriftlich bestätigen lassen und Widerspruch einlegen. Einen Mustertext hat der AKWo vorbereitet.
Den SozialhilfeempfängerInnen, deren Miete die Stadt bezahlt, macht eine im Mai ergangene Dienstanweisung der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) Angst, mit der die bisher geltenden Grenzen, bis zu denen die Miete übernommen wird, deutlich herabgesetzt wurden (die taz berichtete). Die Anweisung ist eine Reaktion der BAGS auf den 1997er Bericht des Landesrechnungshofes. Dieser hatte moniert, vor allem für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen zahlten die Sozialämter Mieten, die zum Teil erheblich über den bis Mai geltenden Obergrenzen lägen. Schätzungsweise zwei Millionen Mark könnten hier gespart werden.
Der Rechnungshof schlug deshalb vor, „realistische Richtwerte“ vorzugeben, die den „Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt möglichst nahekommen sollten“. Gerade das jedoch trifft nach Ansicht des AK Wohnraumversorgung für die neuen Richtwerte der BAGS nicht zu. Sie seien so willkürlich wie die Lottozahlen, sagte Eve Raatschen der taz hamburg.
Überdies ist bei der Umsetzung der neuen Dienstanweisung offenbar einiges schief gelaufen, wenn man BAGS-Sprecherin Petra Bäuerle glauben darf: „Unser Ziel war es, zunächst die Single-Haushalte und Haushalte ohne Kinder anzuschreiben, die weit über den alten Bandbreiten liegen.“ Tatsächlich sind aber mehrere Fälle bekannt geworden, in denen auch Alleinerziehenden ein Umzug oder eine Untervermietung nahegelegt wurde – und das teilweise in einem „unverschämten“ und höchst amtlichen Ton, findet der AKWo. Der habe viele HilfeempfängerInnen eingeschüchtert.
Nach Angaben der Pressesprecherin Petra Bäuerle widerspricht das der Absicht der BAGS: In den Schreiben hätte das Problem formuliert und den Betroffenen ein Beratungsangebot gemacht werden sollen, sagte sie. Für die Umsetzung der Richtlinie seien allerdings die Leiter der Sozialämter verantwortlich. Gernot Knödler
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