: Bleibt Staatsrat trotz Schwarzarbeit?
■ Entlassung von Günter Niederbremer bleibt Ermessensfrage
Nach den Presseberichten über das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Staatsrat Günter Niederbremer wegen Beihilfe zum Verstoß des Ausländergesetzes hat sich gestern sein Dienstherr, Wirtschaftssenator Josef Hattig (CDU), zu Wort gemeldet. Wie berichtet, waren zwei Polen von einem Fahnder des Arbeitsamtes erwischt worden, als sie die Fassade des Wochenendhauses des Staatsrates sanierten.
„Ich habe zur Kenntnis genommen, daß es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Staatsrat Günter Niederbremer gegeben hat... Die Verwaltung des Ressorts wurde veranlaßt, die zur Beurteilung des Vorganges erforderlichen Informationen einzuholen. Auf dieser Basis werde ich dienstrechtlich den Sachverhalt mit Augenmaß abschließend bewerten“, heißt es nun in einer schriftlichen Erklärung des Dienstherrn.
Damit hat er geschickt eine Hintertür aufgestoßen: Die Entlassung des Staatsrates wird so zur Ermessensfrage. Dienstrechtlich hat Niederbremer ohnehin nichts zu befürchen. Ein Disziplinarverfahren richtet sich immer nach den Tatsachenfestellungen, die im Strafverfahren festgestellt wurden. Das Strafverfahren ist allerdings gegen Geldauflage eingestellt worden. Das heißt aber nicht, daß sich Niederbremer nichts zu schulden kommen lassen hat. Gegenüber dem Weser-Kurier hatte er gestern erklärt, er habe „kein Schuldanerkenntnis“ abgegeben. Die Staatsanwaltschaft ist gleichwohl der Ansicht, daß Niederbremer sich eines Vergehens schuldig gemacht hat. Die Behörde hat nach Paragraph 153 StGB gegen Geldauflage von der öffentlichen Erhebung einer Klage abgesehen. Wenn Niederbremer nach Ansicht der Behörde unschuldig gewesen wäre, wäre sie verpflichtet gewesen, das Verfahren nach Paragraph 170 (aus tatsächlichen Gründen) einzustellen.
Bei der CDU-Fraktionssitzung am Montag machte Niederbremer eine schlechte Figur. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagte er und verschwieg erst, daß er eine Geldbuße gezahlt hatte. Thomas Röwekamp, Abgeordneter und Jurist, hielt dem Staatsrat entgegen, daß die Einstellung nur gegen Geldauflage erfolgt sei. Offenbar um von sich abzulenken, erwiderte Niederbremer, daß sie Sache nur ruchbar geworden sei, weil ihn ein Parteifreund an die Presse verpfiffen habe. Den Namen wollte er nicht nennen, weil das Mitglied nicht anwesend sei. Niederbremer behauptete, daß das Mitglied aus Bremerhaven stamme. Grüne und AfB fordern weiter den Rücktritt. kes
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