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Streit um NS-Entschädigungen wird immer paradoxer

■ Während die neue Regierung über eine Stiftung nachdenkt, prozessiert die Bundesrepublik

Bremen (taz) – Heute verhandelt das Oberlandesgericht Köln in der Berufung den Fall von 22 jüdischen Frauen, die für Zwangsarbeit bei der Munitionsfirma „Weichsel Metallunion“ im Jahre 1943 den entgangenen Arbeitslohn und Entschädigung verlangen. In erster Instanz hatte das Landgericht Bonn im November 1997 einer der Frauen 15.000 Mark zugesprochen, weil sie noch keinerlei Leistungen als Entschädigung erhalten hatte. Die anderen Frauen gingen leer aus, weil sie schon Renten als KZ-Opfer oder andere Entschädigungen erhalten haben.

Gegen dieses Urteil hatten sowohl die beklagte Bundesrepublik Deutschland als auch die Vertreter der Klägerinnen Berufung eingelegt. Ein ähnlicher Prozeß ist in Bremen anhängig. Obwohl die neue Regierung in Bonn offenbar an die Einrichtung einer Bundesstiftung für Entschädigungen denkt, ist nicht zu erwarten, daß die Bundesrepublik auf ihre Berufung verzichtet. Er habe keinerlei Anzeichen dafür, daß der Rechtsstreit nicht weitergeführt wird, sagte der Anwalt der Zwangsarbeiterinnen.

Wenn es nach vielen Monaten endlich einen Termin für eine mündliche Verhandlung gebe, müsse man den auch wahrnehmen. Die Frage, wieviel die Gerichte den bisher nicht entschädigten Zwangsarbeitern zusprechen, ist nicht ohne Interesse für die Verhandlungen über eine Bundesstiftung. Bleibt es bei den bisher genannten Pauschalbeträgen von 15.000 Mark, dürfte es für eine Bundesstiftung schwierig sein, die Opfer mit weniger abzuspeisen. Joachim Faruhn

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