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Oralsex-Polizist bleibt im Dienst

■ SKP verzichtet im Berufungsverfahren auf Entlassung

Der Polizist, der eine Festgenommene auf der Vegesacker Wache zum Oralverkehr gezwungen hat und gegen den das Amtsgericht Blumenthal einen Strafbefehl wegen sexuellen Mißbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten erlassen hatte, darf endgültig im Dienst bleiben. Sein Gehalt wird für vier Jahre um zehn Prozent gekürzt. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden.

Die Richter hatten keine Möglichkeit, anders zu entscheiden. Die Senatskommission für das Personalwesen (SKP), die den Beamten ursprünglich aus dem Dienst entfernen wollte, hat ihre Ansicht nach der ersten Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht geändert. Da die Zeugin seinerzeit als unauffindbar galt, beantragte der Staatsanwalt als Vertreter der SKP in der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr die Entlassung, sondern nur noch eine Gehaltskürzung. Die Richter kürzten dem Polizisten daraufhin das Gehalt für zwei Jahre um zehn Prozent. Pikanterie: Die Staatsanwaltschaft, bei der der Kripo-Beamte einen guten Ruf hatte, hatte das Strafverfahren zunächst eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft hob die Entscheidung auf.

Die SKP ging in die Berufung – mit dem Ziel, den Beamten loszuwerden. Der zuständige SKP-Referatsleiter begrenzte die Berufung – in Absprache mit dem Staatsanwalt, aber gegen die Weisung seiner Vorgesetzen – auf das Strafmaß. Das heißt, die SKP verzichtete auf die Entlassung des Polizisten. Das Oberverwaltungsgericht hatte nur noch über die Höhe der Gehaltskürzung zu entscheiden. Die Richter gingen über das Strafmaß der ersten Instanz hinaus und kürzten das Gehalt für vier Jahre um zehn Prozent. Der Referatsleiter ist für die Entscheidung von seinen Vorgesetzten kritisiert worden.

Auch Frauenbeauftragte Ulrike Hauffe reagierte auf diese Entwicklung empört. „Mir ist unerklärlich, wie es zu diesem Ergebnis kommen konnte“, sagte sie gestern zur Vorgehensweise der SKP. „Der Polizist hat gezeigt, daß er seiner Aufgabe nicht gewachsen ist. Ich wähnte mich immer auf der sicheren Seite, weil auch Polizeipräsident Lüken erklärt hat, der Mann müsse entlassen werden.“ Der Polizist arbeitet jetzt in der Registratur. „Es ist nicht beabsichtigt, ihn im Publikumsverkehr einzusetzen“, sagte Polizeisprecher Frantzen und fügte hinzu: „Man kann aber nicht auf Jahre hinaus gucken.“ Hauffe: „Das ist mir zu wenig. Der Polizeipräsident muß gewährleisten, daß dieser Polizist niemals mehr mit Publikum zu tun hat.“ kes

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