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30jähriger gesteht Kindesmißbrauch

■ Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingestellt

Wegen schweren sexuellen Mißbrauchs eines neunjährigen Mädchens muß sich seit gestern ein 30 Jahre alter Mann vor dem Bremer Landgericht verantworten. Der Angeklagte räumte die Tat gleich zu Beginn der Verhandlung ein. „Was das Mädchen erzählt hat, ist richtig“, sagte er. Ihm wird vorgeworfen, im Mai das Kind auf offener Straße in seine Gewalt gebracht und sexuell mißbraucht zu haben.

Der Fall hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil Passanten – einer von ihnen Arzt – angeblich keine Hilfe geleistet haben sollten, obwohl sie von zwei Kindern darum gebeten worden waren. Außerdem lag der Tatort mitten in einem Wohngebiet, das für Bremer zu den „gehobenen“ Quartieren der Stadt zählt. Die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung wurden zwischenzeitlich nach Paragraph 170 aus tatsächlichen Gründen eingestellt, weil die Männer sich – entgegen anderslautenden Pressemeldungen – nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben. Die Kinder hatten dies vor der Polizei zunächst ausgesagt. Die Version hat sich im nachhinein allerdings nicht bestätigt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätten die Männer alles versucht, um die Täter zu finden. Dies sei ihnen aufgrund der Angaben der Kinder jedoch nicht gelungen. Durch den Medienrummel hätten die Männer trotz der Einstellung in der Öffentlichkeit allerdings mit dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung zu kämpfen.

Der Mann, der nach der Tat gefaßt werden konnte, war zum Tatzeitpunkt obdachlos, drogenabhängig und völlig verwahrlost. Er hatte das Mädchen angesprochen, es in einen Vorgarten gezerrt und aufgefordert, sich die Hose auszuziehen. Er soll sie mehrfach unsittlich berührt haben und wollte sich von ihr oral befriedigen lassen. Als dem Mädchen übel wurde, ließ er es gehen.

Mit seinem Eingeständnis dürfte der Angeklagte dem Kind ein Erscheinen vor der Zweiten Großen Jugendkammer des Gerichts und die nochmalige, intensive Erinnerung an das schreckliche Ereignis erspart haben. „Können Sie sich vorstellen, was das Mädchen erlebt hat?“, fragte der Vorsitzende Kurt Kraatsch den Angeklagten. „Nein“, antwortete dieser kaum hörbar.

Dem Angeklagten, der bisher nie auf sexuellem Gebiet strafrechtlich in Erscheinung getreten war, drohen bis zu 15 Jahren Haft. Für den Prozeß sind drei Verhandlungstage angesetzt.

dpa/taz

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