: Haft für korrupten Polizisten gefordert
■ Für illegale Adressenweitergabe an Anwaltskanzlei kassierte BGS-Beamter 150 Mark. Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Haft
Wegen Geheimnisverrats und besonders schwerer Bestechlichkeit soll ein Polizist nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das beantragten die Ankläger gestern in dem Prozeß vor dem Landgericht. Der geständige Beamte hatte einer Rechtsanwaltskanzlei gegen Honorar vertrauliche Daten aus dem Polizeicomputer zugespielt. Für elf Auskünfte hatte der 23jährige Polizeimeister Beträge zwischen fünf und 25 Mark – insgesamt 150 Mark – kassiert.
Zwei Anwälte der begünstigten Kanzlei sollen dem Plädoyer der Anklage zufolge wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten beziehungsweise 30.000 Mark Geldstrafe verurteilt werden. Der 38jährige Chef des Anwaltsbüros und sein Mitarbeiter hatten die Daten zur Durchsetzung von Ansprüchen in Zivilverfahren genutzt. Die Kanzlei erhielt so legal nur schwer zu beschaffende Adressen, Rufnummern oder geheime Auskünfte zur Haftsituation von Prozeßgegnern.
Der seinerzeit beim Bundesgrenzschutz beschäftigte Polizist hatte den Anwälten nach eigenen Angaben zu schnellerem Erfolg verhelfen wollen. Das Geld habe keine Rolle gespielt; er wollte als besonders guter Polizist für Gerechtigkeit sorgen, sagte der seit über zwei Monaten in Untersuchungshaft sitzende Beamte. Dabei sei er über das Ziel hinausgeschossen. Die Karriere des jungen Beamten dürfte damit beendet sein. Schon bei einer Verurteilung zu einem Jahr Haft würde das Dienstverhältnis laut Vorschrift beendet. Das Urteil soll am 19. November verkündet werden. dpa
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