Drei Jahre ohne Jaguar

■ Gericht verurteilt Raser zu einem Jahr auf Bewährung und Führerscheinentzug

Im Januar raste er mit dem Jaguar seines Vaters auf der Stresemannstraße in eine Bushaltestelle. Eine Frau wurde dadurch getötet, fünf weitere Menschen wurden schwer verletzt. Gestern verurteilte das Jugendgericht den 20jährigen Jaguarfahrer deswegen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Außerdem darf er drei Jahre lang nicht Auto fahren. Das Gericht entzog ihm für diese Zeit den Führerschein.

Der Angeklagte war am 16. Januar 1998 in Hamburg-Bahrenfeld mit überhöhter Geschwindigkeit in die Menschenmenge an einem Busunterstand gerast. Neben der Geschwindigkeit von etwa 70 Stundenkilometern sei die Nässe und besonders die mangelnde Bereifung unfallentscheidend gewesen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Wegen der mangelnden Seitenhaftung sei der Jaguar auf der regennassen Fahrbahn ausgebrochen und wie ein Geschoß in die Haltestelle gerast. Einige Passanten wurden 18 Meter weit geschleudert.

Der Angeklagte hatte nach den Erkenntnissen des Gerichts vor dem Unfall einen anderen Wagen rechts überholt, geschnitten und sich „rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten“. Außerdem sei dem zur Unfallzeit noch 19jährigen Angeklagten die fehlende Profiltiefe seiner hinteren Reifen bekannt gewesen. „Jeder Fahrer haftet für den Zustand seines Wagens“, meinte der Richter.

Der Verteidiger des jungen Angeklagten hatte Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Monate zur Bewährung plädiert. Während des Prozesses hatte der Angeklagte gesagt, „ich weiß gar nicht, was ich für einen Fehler gemacht habe“. ee/lno