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PDS darf sich selbst beobachten

■ Im neuen Ausschuß zur Kontrolle der Geheimdienste werden auch die Sozialisten vertreten sein. Damit überwachen sie künftig den Verfassungsschutz - der seinerseits die PDS überwacht

Bonn (taz) – SPD und Bündnisgrüne haben sich gestern in Bonn über Auftrag und Struktur der parlamentarischen Kontrolle über die Geheimdienste nicht abschließend einigen können. Die Koalitionsparteien halten aber an der Formulierung des Koalitionsvertrages fest, wonach die bisherige Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) durch einen neuen Ausschuß ersetzt werden soll. Dieser hätte dann die Aufgabe, die Kontrolle von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischen Abschirmdienst (MAD) zusammenzuführen mit den bisher zuständigen Aufsichtsgremien für den Außen- und den Kriegswaffenhandel sowie dem für Telefonüberwachungen zuständigen G-10-Gremium.

Ebenso wurde in den gestrigen Gesprächen festgelegt, daß in dem neuen Ausschuß alle Fraktionen des Bundestages vertreten sein sollen. Damit wird auch die PDS erstmals einen Geheimdienstkontrolleur stellen dürfen, obwohl sie auf Bundesebene vom Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird.

Offen ist noch, ob die PDS den ihr zugedachten Sitz unter den Geheimdienstkontrolleuren wahrnehmen will. Der Parteivize und Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gehrcke erklärte, die Frage sei in der Fraktion noch nicht „ausgestritten“ worden. Gehrcke rechnet aber mit einer Mehrheit für eine Mitarbeit im Schlapphutkontrollgremium.

Der neue Ausschuß soll das Recht auf Einsicht in die Geheimdienstakten und auf eine Anhörung von Mitarbeitern der Nachrichtendienste erhalten. Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Ausschuß umfassend über die Tätigkeit der Geheimdienste Bericht zu erstatten. Und nur in Ausnahmefällen soll sich die Regierung mit dem Argument der notwendigen Geheimhaltung dieser Verpflichtung entziehen können.

Mitte Januar soll nach Angaben der SPD-Fraktion ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition fertiggestellt sein. Dieser könnte dann Ende Februar den Bundestag passieren.

Nicht durchsetzen konnten sich die Bündnisgrünen mit ihrer Forderung, daß der neue Ausschuß auch als Kontrollinstanz für die inhaltliche Aufgabenstellung der Nachrichtendienste zuständig sein soll. Ebensowenig konnten sie erreichen, daß das Kontrollgremium künftig bis auf wenige Ausnahmefälle öffentlich tagen soll. An der SPD scheiterte weiter die beabsichtigte Regelung, wonach der Ausschuß seine Kontrollrechte bereits auf Antrag schon einer Fraktion ausübt. Die gestern vereinbarte Marschroute setzt dafür eine Mehrheit im Ausschuß voraus. Wolfgang Gast

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