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Keine Rückübertragung in Teltow

■ Das Bundesverwaltungsgericht hat im ersten Verfahren die Klage der Sabersky-Nachkommen auf Rückübertragung abgewiesen. Im Februar wird über Bauland verhandelt

In einem der größten Rechtstreits um früheres jüdisches Eigentum in Ostdeutschland hat das Bundesverwaltungsgericht die Ansprüche einer Erbengemeinschaft auf Rückübertragung in einem ersten Fall abgewiesen. Straßen und Grünflächen in Teltow-Seehof an der südlichen Berliner Stadtgrenze bleiben demnach im Eigentum der Gemeinde, da sie den früheren Besitzern nicht durch die Naziherrschaft entzogen wurden, entschied gestern der 8. Senat in Berlin. Über Baugrundstücke soll dagegen erst im Februar verhandelt werden.

Insgesamt geht es in dem Verfahren um 840.000 Quadratmeter Fläche, die nach Einschätzung der Erbengemeinschaft bis zu 500 Millionen Mark wert sind. Die heute rund 850 Grundstücke gehörten einst den Familien der Brüder Max und Albert Sabersky, die in der NS-Zeit fast alle ins Ausland flüchteten.

Die Bundesrichter argumentierten, die Abgabe einer 800 Quadratmeter großen Fläche an die Gemeinde Teltow im Jahr 1933 sei nicht auf die Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten zurückzuführen. Die Gemeinde habe vielmehr im Gegenzug ein Bauverbot aufgehoben und die Parzellierung des Geländes rund um das frühere Gut Teltow-Seehof ermöglicht. Dies sei damals üblich und kein verfolgungsbedingter Vermögensverlust gewesen.

Das Vermögensgesetz sieht vor, daß Vermögen in der Regel zurückgegeben wird, wenn es durch die NS-Verfolgung verloren ging. Ausgeschlossen ist die Restitution, wenn die Behörden nachweisen, daß der Verkauf während der NS- Zeit unabhängig von der Verfolgung zustandekam. Das brandenburgische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte die Rückübertragung deshalb abgelehnt.

Der seit 1991 umstrittene Fall sorgt für Aufsehen, weil zahlreiche Bewohner von Teltow-Seehof den Verlust ihrer Häuser befürchten. Nach der Urteilsverkündung zeigten sich Vertreter beider Seiten zuversichtlich, bei der wichtigeren Verhandlung im Februar Recht zu bekommen. Nach Angaben der Erbengemeinschaft wurde in etwa 70 Fällen zwischenzeitlich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, mit dem die Ansprüche gegen Geldzahlungen zurückgenommen wurden. dpa

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