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Hoffnung auf „Altfallregelung“

Seit 20 Jahren herrscht in Afghanistan Krieg. 1978 marschierten die Sowjets ein, 1992 kamen die radikalen Islamisten an die Macht. Die Taliban beherrschen seit 1994 Teile des Landes – heute sind es fast 90 Prozent Afghanistans. In den 20 Jahren sind rund fünf Millionen Menschen aus dem Land geflüchtet, davon 62.000 nach Deutschland. Seit 1992 bekommen afghanische AsylbewerberInnen in Deutschland faktisch kein Asyl mehr. In Berlin leben 822 registrierte AfghanInnen, die Hälfte von ihnen wird lediglich geduldet, die anderen haben größtenteils eine Aufenthaltsbefugnis.

Um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, trat ein Teil der Berliner Flüchtlinge vor einem Jahr in einen Hungerstreik. Die Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) versuchte daraufhin zu erwirken, daß die Flüchtlinge eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen – denn abgeschoben werden können sie sowieso nicht.

Sowohl Ex-Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) als auch der jetzige Innensenator Eckart Werthebach lehnen einen verfestigten Aufenthalt ab. „Das wäre ein völlig falsches Signal an alle ausreisepflichtigen Ausländer, wenn die Duldung der Afghanen, die nur aus faktischen Gründen besteht, in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt würde“, so ein Sprecher der Innenverwaltung.

Eine Hoffnung besteht jedoch noch: Gibt es zukünftig eine bundesweite „Altfallregelung“ für Flüchtlinge und abgelehnte AsylbewerberInnen, wonach diese eine gesicherten Aufenthaltstatus bekämen, sollte auch die Gruppe der Afghanen darunter fallen, so ein Mitarbeiter der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck.

Diese Regelung ist bisher noch nicht beschlossen, jedoch wird es Ende Februar eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz dazu geben. nau

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