: Häftling von Polizist mißhandelt
■ Beamter muß Geldbuße und Schmerzensgeld zahlen
Ein 51jähriger Polizist muß wegen Körperverletzung im Amt eine Geldbuße von 3.000 Mark zahlen. Das Gericht hielt es nach der Beweisaufnahme für hinreichend bewiesen, daß der Beamte im Januar 1997 einen Häftling im Polizeigewahrsam mißhandelt hatte. Dem Häftling wurde ein Schmerzensgeld von 600 Mark zuerkannt. Das Verfahren wurde nach der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht gegen diese Auflagen wegen geringer Schuld eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wertete zugunsten des Polizisten, daß der Gefangene bei dem Transport randaliert hatte.
Der Polizist hatte die Vorwürfe zunächst vor Gericht bestritten. Laut Anklageschrift hatte er den Häftling von der Polizeiwache in Findorff nach Oslebshausen befördert. Auf dem Weg von der Polizeiwache in Findorff in die Justizvollzugsanstalt bremste er laut Anklageschrift so scharf, daß der gefesselte Häftling mit dem Kopf gegen die Wand des VW-Busses prallte. Der Häftling trug eine Schürfwunde am Kopf davon. Außerdem schlug der Polizist dem Häftling mit der Faust ins Gesicht. Diese Körperverletzungen konnten dem Polizisten allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. In Oslebshausen stieß der Beamte dem Häftling zwei Mal sein angezogenes Knie in den Hintern. Der Polizist konnte überführt werden, weil zwei seiner Kollegen gegen ihn aussagten. Sie hatten beobachtet, wie der Polizist den Häftling in den Hintern getreten hatte. Dabei habe es dafür „keinen Anlaß“ gegeben, so einer der beiden Zeugen.
Ein weiterer Polizist hatte die Tritte nicht beobachtet. Der Angeklagte sei nach dem Vorfall allerdings zu ihm gekommen und habe ihm erzählt, daß er ein „asoziales Schwein“ transportiert habe. Auf dem Weg von Findorff nach Oslebshausen sei ihm ein Tier vors Auto gelaufen, so daß er bremsen mußte. „Ich habe das nicht geglaubt“, sagte der Polizist vor Gericht aus. „Er hat das mit so einem Lächeln erzählt.“
Nach den Aussagen seiner Kollegen ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Er hätte mit dem Knie wohl etwas „nachhaltiger Druck ausgeübt“ als notwendig. Auf dem Weg von Oslebshausen nach Findorff habe er einmal scharf gebremst, um den Häftling zur Ruhe zu bringen. Da der Häftling bei dem Transport nach Auffassung der Staatsanwaltschaft tatsächlich im Wagen randaliert hatte, willigte die nach der Erklärung des Polizisten ein, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Dem Beamten droht jetzt ein Disziplinarverfahren. kes
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