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Probleme bei Maxhütte

■ Gericht erklärt Beihilfen für illegal. Bayern befürchtet Abschreckung von neuem Investor

Berlin/Luxemburg (taz/dpa) – EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert hat recht bekommen. Beihilfen von mehr als 255 Millionen Mark, die das bayerische Stahlwerk Neue Maxhütte (NMH) 1995/96 erhalten hatte, hätten gar nicht genehmigt werden dürfen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, daß das Geld zurückgezahlt werden muß.

Allerdings befindet sich die NMH seit Beginn des Jahres in Konkurs. Und so konnte man die Nachricht dort gelassen aufnehmen: Der Freistaat Bayern kann die Beihilfen nur aus der Konkursmasse zurückfordern. „Das laufende Anschlußkonkursverfahren ist von dem Urteil nicht berührt“, bestätigte Wirtschaftsminister Otto Wiesheu. Trotzdem nannte er die Entscheidung „unglücklich“, weil sie auch zukünftige Beihilfen verbiete. Im Klartext: Weder die NMH noch ein potentieller Investor können mit staatlicher Förderung rechnen.

Bayern hatte 1994 entschieden, seine Beteiligungen an dem Unternehmen zu verkaufen und die Privatisierung mit Beihilfeplänen zu erleichtern. Die Richter kamen nun zu dem Schluß, daß die im Privatisierungskonzept vorgesehenen staatlichen Leistungen von 181,7 Millionen Mark ebenso wie 74 Millionen Mark, die der Freistaat schon im Vorgriff darauf genehmigt hatte, eine „Übertragung öffentlicher Mittel auf ein Stahlunternehmen“ darstellten. Weil die NMH schon vor 1995 Verluste gemacht habe, sei absehbar gewesen, daß die Darlehen nicht zurückgezahlt werden könnten. Nach EU- Recht sind staatliche Beihilfen an Stahlunternehmen bis auf wenige Ausnahmen verboten. bw

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