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Verachtung, kein Filmriß

■ Fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung einer Prostituierten

Wegen Vergewaltigung hat das Landgericht Hamburg gestern den 34jährigen Dirk L. zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert; das Gericht zeigte jedoch Milde, weil der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte und seinem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparte.

Die Tat ereignete sich am Morgen des 15. November auf dem Parkplatz des DGB-Hauses am Besenbinderhof. Dirk L. war nach durchgemachter Nacht mit einem Firmenwagen zum Steindamm gefahren und hatte eine drogensüchtige Prostituierte angesprochen. Mit ihr fuhr er zum Gewerkschafts-Haus. „Er ist sofort ausgeflippt“, erklärte die Prostituiuerte nach ihrer Flucht der Polizei. L. habe sie mit einem Gürtel gewürgt und zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom gezwungen. Wehrlos habe sie die Vergewaltigungen über sich ergehen lassen müssen.

„Das stimmt wohl alles so. Die Frau wird so etwas ja nicht umsonst sagen“, zeigte sich Dirk L. gestern geständig. „Ich weiß nur noch, daß ich sie zum Verkehr gezwungen habe. Dann ist sie aus dem Auto gesprungen.“ Daran, daß er die Prostituierte stranguliert habe, erinnerte sich L. angeblich nicht mehr. „Da war irgendwas mit dem Gürtel – was, weiß ich nicht.“

Richter Ulf Brückner glaubte jedoch nicht an einen Filmriß, sondern an Menschenverachtung. „Warum sollten Sie sich sonst mit Gewalt genommen haben, was sie für 50 Mark hätten haben können.“Geld genug habe L. schließlich dabeigehabt. kva

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