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Verfahren gegen Zeitungsverkäufer eingestellt

■ „Einmalige“ Ausnahme der Bahn AG: Anzeigen wegen Hausfriedensbruch zurückgezogen

Die Deutsche Bahn AG hat den Strafantrag gegen den Verkäufer der Obdachlosenzeitung Strassenzeitung Konrad G. gestern offiziell zurückgezogen. Das Verfahren wegen 49fachen Hausfriedensbruch wurde daraufhin vom Amtsgericht Tiergarten eingestellt. Die Bahn muß nun die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Angeklagten übernehmen.

In einer vor Gericht verlesenen Erklärung betonte die Bahn, daß die Hausordnung „keinesfalls zur Ausgrenzung und Kriminalisierung von sozialen Randgruppen dient“. Sie erneuerte ihre Bereitschaft, mit mob e.V., dem Trägerverein der Strassenzeitung, bereits geführte Gespräche fortzusetzen. Allerdings, so eine Bahn-Sprecherin, werde das gegen Konrad G. verhängte Hausverbot für den Bahnhof Zoo bestehenbleiben.

Konrad G. erklärte daraufhin, er werde sich an das Hausverbot halten. „Ich hoffe nur, daß ich meinen Lebensunterhalt trotzdem bestreiten kann. Wenn das aber nicht reicht, werde ich zum Sozialamt gehen müssen.“ „Letztendlich ist nichts geklärt worden“, kritisierte Stefan Schneider, einer der beiden Vorsitzenden von mob e.V. „Es besteht auch weiterhin Rechtsunsicherheit für Zeitungsverkäufer. Die Bahn hat ja darauf hingewiesen, daß es sich um eine einmalige Vorgehensweise handelt.“ Der PDS-Abgeordnete Freke Over ermunterte die Bahn AG, per Hausordnung den Verkauf der Obdachlosenzeitungen zu ermöglichen. Julia Beeck

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