: Etappensieg für "Mehr Demokratie"
■ Verein übergibt heute 33.000 Unterschriften für eine Erleichterung von Volksentscheiden. Schon 25.000 Unterstützer hätten gereicht. Eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus für eine Verfassungsänderung ist denno
Das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie hat die erste Hürde genommen: Rund 33.000 Berliner haben in den vergangenen sechs Monaten den Antrag auf ein Volksbegehren unterschrieben, das Volksentscheide erleichtern soll. Das teilte der Verein „Mehr Demokratie“ gestern mit, der die Unterschriften heute der Innenverwaltung übergeben will.
Die Initiatoren hatten sich 30.000 Unterschriften als magische Grenze gesetzt. Selbst wenn sich jetzt noch jede zehnte Unterschrift als ungültig erweisen sollte, werden die erforderlichen 25.000 gültigen Unterschriften nach der Prüfung durch die Senatsverwaltung wohl übrigbleiben. „Wir sind zuversichtlich, daß wir die erste Hürde genommen haben“, sagte Kurt Wilhelmi, Sprecher des Vereins. Damit würde es zum ersten Mal seit der Einführung 1995 ein Volksbegehren stattfinden.
Mehr als ein erster Teilerfolg ist das jedoch nicht. Denn die nächste Hürde wird weitaus höher sein. Ab Anfang April müssen innerhalb von zwei Monaten 250.000 Unterschriften wahlberechtigter Berliner für das eigentliche Volksbegehren gesammelt werden. Und: Diesmal dürfen die Unterschriften nicht auf der Straße gesammelt werden. Jeder Bürger muß auf das Bezirksamt gehen, um sich dort in die Listen einzutragen.
Ob sie den komplizierten Gesetzentwurf des Volksbegehrens überhaupt verstehen, ist allerdings fraglich. Zum einen sieht der Entwurf „Mehr Demokratie in Berlin“ vor, das Abstimmungsgesetz zu ändern. Bürger sollen in Zukunft besser über Volksbegehren informiert werden, in den Bezirken soll es Bürgerentscheide geben, und die Zahl der notwendigen Unterschriften für den Antrag auf Volksbegehren soll sinken.
Damit aber beginnt das Problem. Denn die Zahl der Unterschriften ist in der Verfassung festgelegt, Bürgerentscheide auf Bezirksebene in der Verfassung verboten. Gewöhnliche Gesetze können die Berliner zwar per Volksbegehren einführen, ändern oder aufheben. Die Verfassung aber können nur die Abgeordneten per Zweidrittelmehrheit verändern.
Auch hier soll das „Berliner Gesetz für Direkte Demokratie“ helfen: Die Initiatoren wollen den Senat verpflichten, das Gesetz zu Beginn jedes Jahres in den fünf größten Berliner Tageszeitungen zu veröffentlichen und die Abgeordneten damit an die geforderte Verfassungsänderung erinnern.
Erst wenn für diesen Entwurf 250.000 Unterschriften zusammengekommen sind, steht „Mehr Demokratie“ tatsächlich kurz vor dem Ziel, der Volksabstimmung. „Dann wollen wir am 10. Oktober, am Tag der Wahl zum Abgeordnetenhaus, auch über unseren Gesetzesentwurf abstimmen lassen“, sagte Vereinssprecher Wilhelmi.
Die Reaktionen der Parteien auf die Initiative zum Volksbegehren sind geteilt. „Für das Geld, das die Anzeigen kosten würden, könnten wir auch ein Dutzend Kita-Plätze bezahlen“, sagte Norbert Schellberg, Pressesprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus. Auch die SPD steht dem Volksbegehren skeptisch gegenüber. „Ich kann im Moment keine parlamentarische Mehrheit für eine Verfassungsänderung sehen“, sagte Fraktionssprecher Peter Stadtmüller. PDS-Sprecher Axel Hildebrandt begrüßte das Volksbegehren von „Mehr Demokratie“. Schließlich setze ja auch die CDU bei der Unterschriftensammlung gegen die doppelte Staatsbürgerschaft auf Volkes Stimme. Von der Union war keine Stellungnahme zu erhalten. Ilja Weitzel
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