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AfB und Grüne ziehen Klage zurück

■ Keine Chance nach Votum des Bundesverfassungsgerichts

Grüne und AfB werden ihre Klage gegen das Radio-Bremen-Gesetz beim Staatsgerichtshof zurückziehen. „Wir haben verloren“, sagte der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn gestern. Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende Januar die Verfassungsbeschwerde von Radio Bremen abgelehnt und entschieden, daß die Beendigung der Amtszeit des Intendanten Karl-Heinz Klostermeier und der drei Direktoren keinen Eingriff in die Rundfunkfreiheit darstelle. Das Grundgesetz sei nicht verletzt worden. Die Opposition von AfB und Grünen hatte den Staatsgerichtshof angerufen, um zu klären, ob das neue Radio-Bremen-Gesetz mit der Landesverfassung in Einklang zu bringen sei. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs „bleibt uns keine andere Wahl, als unsere Klage zurückzuziehen“, so Kuhn. Nichtsdestotrotz stünde für AfB und Grüne auch weiterhin fest, daß die Große Koalition mit der Gesetzesänderung in die Personalpolitik des Senders hineinregiert habe. Das Bundesverfassungsgericht habe es sich „zu leicht“ gemacht, kritisierte der AfB-Abgeordnete Klaus Bernbacher. Aber: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, sagte er. Man müsse jetzt aufpassen, daß die Politik dem Sender keinen Intendanten aufdrücke. kes

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