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Gericht versagt Kirchenschützling Asyl

■ Ausländeramt lehnt Krankheiten als Duldungsgrund ab

Alle Möglichkeiten für den legalen Verbleib eines togoischen Ehepaares in Bremen, das sich vor Monaten ins Kirchenasyl begeben hat, sind ausgeschöpft. Der Asylfolgeantrag des Fotografen George M., der Übergriffe von Militärs auf Zivilisten dokumentiert hatte, wurde abgelehnt. Diese Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichtes bestätigte gestern der Anwalt des Paares, Günter Werner. In der Begründung habe es geheißen, daß von einer Gefährdung des Fotografen durch das Regime bei einer Rücckehr nach Togo nicht auszugehen sei. Im Verfahren, das Anfang Februar stattfand, hatte der Richter Togo „einen Unrechtsstaat“ genannt. Dies berechtige gleichwohl nicht zum Asyl in Deutschland.

Außerdem wurde bekannt, daß das Ausländeramt die Verlängerung einer Duldung für das Paar aus Gesundheitsgründen ausschließe. „Offiziell hieß es, man geht von der Ausreise der beiden zum vorgesehenen Termin aus.“ Der Termin wäre der heutige Donnerstag.

Der Präsident der Bremischen Evangelischen Kirche, Heinz-Hermann Brauer, bedauerte die Gerichtsentscheidung. Über die Fortsetzung des Kirchenasyls werde eine „Krisensitzung“ stattfinden. Wegen bevorstehender Parlamentswahlen sei die Lage in Togo angespannt. Man wolle keine Menschenleben riskieren. ede

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