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Nächste Runde im Kopftuchstreit

■ Muslimische Lehrerin reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

Stuttgart (taz) – Die muslimische Lehramtsbewerberin Fereshta Ludin hat jetzt ihre Klageschrift beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Seit vergangenem Sommer streitet die in Afghanistan geborene Deutsche dafür, im Schulunterricht ihr Kopftuch tragen zu dürfen. Baden- Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte Ludin damals zwar ein Referendariat an einer Grundschule ermöglicht, ihre Übernahme in den Schuldienst dann aber verweigert. Das strikte Beharren der Frau auf ihrer religiös motivierten Kleiderordnung sei nicht mit der zum Unterricht notwendigen Toleranz Andersdenkenden gegenüber und der im Schulzimmer gebotenen Neutralität vereinbar.

Ludins Anwalt, Hansjörg Melchinger, sieht dagegen Artikel1 des Grundgesetzes verletzt. Das Ansinnen, in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch zu erscheinen, sei für eine Muslime eine „massive Entwürdigung“ ihrer Person. Völlige Zurückhaltung von Lehrern sei zwar bei Politik und Weltanschauung angemessen, nicht aber bei Attributen des persönlichen Glaubens.

Mit der Klage reagierte Ludin auf einen seit Januar überfälligen und dort verschleppten Bescheid des Oberschulamtes, bei dem sie Widerspruch gegen ihre Nichteinstellung eingereicht hatte. Da die Behörde die Ablehnung verspätet zustellte, reichte Ludins Anwalt zudem eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde ein. Ihr Fall, so Ludin an das Verwaltungsgericht, sei „dringlich“. Sie und ihr Mann sind arbeitslos und haben inzwischen ein Kind zu versorgen.

Ludin wird in der ersten Instanz vom Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) unterstützt. Sie könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen. Der Instanzenweg, so ihr Anwalt, werde aber bei jedem Schritt zuerst auf die „Erfolgsaussichten“ hin geprüft werden müssen. Heide Platen

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