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Kein reuiger Sünder

■ Innensenator mischt sich in Streit um Kompetenzen des Petitionsausschuß ein

Der Streit zwischen Senat und Bürgerschaft über die Kompetenzen des Petitionsausschusses spitzt sich zu. Am Dienstag hatte die taz berichtet, daß Ausländerbehördenleiter Ralph Bornhöft zwei armenische Familien abschieben lassen wollte, obwohl diese eine Petition eingelegt hatten. Darüber waren die Ausschußmitglieder erzürnt. Gestern nun unterstellte Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) ihnen: „Der Eingabenausschuß ist an geltendes Recht gebunden, dieses wird von einigen Ausschußmitgliedern zunehmend übersehen.“

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Jürgen Klimke (CDU), hält Wrocklage entgegen: „Es gibt Ermessen und Spielräume, und die zu nutzen, ist unsere Aufgabe.“ Dem Streit zugrunde liegt die Frage, wer darüber entscheiden darf, ob die Ausländerbehörde eine Abschiebung stoppen muß, wenn der Ausreisepflichtige eine Petition dagegen eingelegt hat. Die Ausschußmitglieder verweisen auf eine Vereinbarung zwischen Senat und Bürgerschaft aus dem Jahr 1986. Der Senat hatte damals zugesichert, die Entscheidungen des Petitionsausschusses abzuwarten. Wrocklage indes betont einen Zusatz: Danach fühlt der Senat sich in Fällen des „Mißbrauchs“ an diese Zusage nicht gebunden. „Mißbrauch“ läge etwa vor, wenn jemand in letzter Sekunde die Petition einreiche und dadurch hohe Kosten für die Staatskasse verursache.

Klärung soll nun ein Gespräch zwischen dem Petitionsausschuß und Bornhöft bringen, an dem dieser laut Wrocklage „als Senatsvertreter und nicht als reuiger Sünder“ teilnimmt. Elke Spanner

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