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Politisches Mandat: AStA la vista

■ Verwaltungsgericht verhängt allgemeinpolitischen Maulkorb

Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) an der Bremer Universität muß sich in seinen politischen Äußerungen beschränken. Er darf keine Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen verlautbaren, die nicht spezifisch auf die Aufgaben der Hochschule bezogen sind. Dieses Urteil veröffentlichte das Verwaltungsgericht gestern. Damit wurde der Klage eines Studenten auf Unterlassung der Wahrnehmung eines „allgemeinpolitischen Mandates“ stattgegeben.

Dem AStA sind insbesondere Veröffentlichungen und Aktivitäten zur Energiepolitik, zur Politik der Inneren Sicherheit, zur Politik gegenüber der Türkei, zur PKK und zu Newroz-Feiern verboten. Gleiches gelte auch für die Ausländerpolitik, soweit es nicht „unmittelbar um Belange der Hochschule oder von Hochschulangehörigen geht“. Auch dürfe der AStA entsprechende politische Bestrebungen nicht durch Zahlungen unterstützen. Für den Fall der Zuwiderverhandlung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 Mark angedroht. Der Vorsitzende Richter der Kammer, Hartmut Hülle, erklärte, daß das Urteil zunächst nur für Bremen gelte. Doch könne es in anderen Bundesländern bei einer Urteilsfindung mit herangezogen werden. Für den AStA besteht die Möglichkeit der Berufung.

Die Richter hielten sich in ihren Urteil an das bremische Hochschulrahmengesetz. Darin sei dem AStA „kein allgemeinpolitisches Mandat“ verliehen worden. „Die Beklagte könne ein allgemeinpolitisches Mandat auch nicht unmittelbar aus Verfassungsrecht herleiten“, heißt es.

Die Vorgeschichte begann Mitte 1996. Damals unterstützte der AStA finanziell eine Zeitung mit dem Titel „Bambule“, die in mehreren Bremer Kneipen verteilt wurde. Dies war keine explizite Studentenzeitung, sondern ein von jungen Leuten herausgegebenes Blatt. Als dort ein Artikel über Proteste gegen Castor-Transporte veröffentlicht wurde, beschwerte sich der später klagende Student bei der Uni-Leitung. Daraufhin wurde die Unterstützung eingestellt, und der AStA gab eine eigene Zeitung heraus, in der es nicht nur um Hochschulpolitik ging.

Darauf beantragte der Student vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung, die dem AStA verbieten sollte, sich weiter zu politischen Themen zu äußern. Das Gericht lehnte den Antrag ab, doch das Oberverwaltungsgericht gab der einstweiligen Anordnung statt und das Verfahren in der Hauptsache zurück an die erste Instanz. dpa

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