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Öcalan hat jetzt einen Anwalt

Ahmet Zeki Okçuoglu will trotz Morddrohungen jetzt doch den PKK–Chef verteidigen. Denn Ankara hat sich verpflichtet, die Anwälte zu schützen  ■ Aus Istanbul Jürgen Gottschlich

Das seit einer Woche anhaltende Verwirrspiel um die Anwälte von PKK-Chef Abdullah Öcalans wurde gestern nachmittag endlich beendet: Ahmet Zeki Okçuoglu wird doch der Anwalt Apos. Das zuständige Staatssicherheitsgericht in Ankara hat die Bevollmächtigung von Ahmet Zeki Okçuoglu bestätigt.

Zuvor hatte der Nachrichtenkanal ntv gemeldet, Öcalan wolle sich nicht von Ahmet Zeki Okçuoglu, sondern von dessen jüngerem Bruder Selim vertreten lassen. Die Anwältin Eren Keskin, die ebenfalls zu der Gruppe von 16 Anwälten gehört, die ihr Intresse an einer Verteidigung gegenüber dem Gericht bekundet haben, bestätigte diese Nachricht gegenüber der taz jedoch nicht. Wenig später war dann klar, daß es Ahmet Zeki Okçuoglu wird.

Am Freitag letzter Woche, einen Tag nachdem Okcuoglu und die Anwältin Hatice Korkut das erste und bislang einzige mal Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali besuchen konnten, hatte Okçuoglu auf einer turbulenten Pressekonferenz noch verkündet, er und seine Kollegen könnten das Mandat nicht annehemen, weil sie mit dem Tode bedroht würden und der Staat nicht für ihre Sicherheit sorgen würde. Außerdem seien sie daran gehindert worden, mit Öcalan ein vertrauliches Mandantengespräch zu führen. Okçuoglu sagte jedoch schon vor einer Woche, daß Öcalan ihn während des Besuchs aufgefordert habe, seine Verteidigung zu übernehmen (siehe Portrait).

Mittlerweile hat die türkische Regierung sich schriftlich gegenüber dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof verpflichtet, die Anwälte zu beschützen und nicht zu behindern. Das Antifolterkomitee des Europarates hat Öcalan am letzten Dienstag besucht und sich als erste unabhängige Instanz ein Bild von seinen Haftbedingungen machen können. Über ihre Eindrücke wurde öffentlich bislang nichts bekannt. Offenbar ist den Anwälten auch persönlich von Staatsseite Schutz zugesichert worden. Da der Prozeß am 24. März beginnen soll, hat auch das Gericht ein Interesse, daß es mit der Verteidigung klappt.

In welcher Form die Verhandlung gegen Öcalan stattfinden wird, ist dagegen noch unklar. Laut Gesetz muß der Prozeß auch gegen den Staatsfeind Nummer eins öffentlich sein. Praktisch bedeutet das jedoch nicht viel. Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen. Außerdem wird der Zugang zu der Insel hermetisch kontrolliert. Offizielle Beobachterdelegationen wird es nicht geben – die türkische Regierung hat alle Anfragen zurückgewiesen und als potentielle Einmischung in die Angelegenheiten der unabhängigen Justiz bezeichnet. Ob Pressevertreter im Gerichtssaal zugelassen werden, steht bislang nicht fest.

Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur afp ist der aus Deutschland abgeschobene Kurde Mehmet Kilic in Istanbul den Militärbehörden übergeben worden. Angeblich hat Kilic seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet, was er jetzt nachholen soll. Ein weiterer aus Deutschland abgeschobener Kurde sei in Gewahrsam genommen worden, um zu prüfen, ob gegen ihn in der Türkei etwas vorläge. Beide Maßnahmen gehören zur Routine, wenn jemand aus dem Ausland abgeschoben wird und in Istanbul dann den Behörden übergeben wird.

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