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Patienten geschädigt

■ Bundesgerichtshof bestätigt dreijährige Haftstrafe gegen Hamburger Augenarzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die vom Hamburger Landgericht verhängte dreijährige Haftstrafe gegen einen Hamburger Augenarzt wegen Körperverletzung und Betrugs bestätigt. Damit sei das Urteil jetzt rechtskräftig, sagte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen am Wochenende. Das Urteil gegen den damals 44 Jahre alten Arzt war am 8. April vergangenen Jahres ergangen.

Das Hamburger Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, daß der Arzt zwischen 1991 und 1995 in 395 Fällen überflüssige Leistungen bei seinen PrivatpatientInnen in Rechnung gestellt, Medikamente zu hoch berechnet hatte. In 53 Fällen hatte der Augenarzt außerdem die Gesundheit zweier Patienten durch überflüssige Laserbehandlungen beschädigt. Der entstandene Sachschaden betrug über 900.000 Mark.

In dem Prozeß war es um den Mißbrauch der ärztlichen Therapiefreiheit gegangen. Der 44jährige habe aufwendige Ultraschall- und Laseruntersuchungen serienweise routinemäßig eingesetzt, hatten die Richter damals festgestellt. Die Maßlosigkeit der von dem Mediziner eingesetzten Techniken sei „erschreckend und aberwitzig“ gewesen.

Bei einigen der geschädigten PatientInnen – die meisten von ihnen waren Frauen zwischen 75 und 90 Jahren – hatte der Arzt nach Feststellungen der Kammer zwischen 40 und 80 Behandlungsmethoden angewandt, die vier Sachverständige im Verfahren als „überflüssig und grotesk“ bezeichnet hatten. Er habe selten Gutachter gehört, die ein so vernichtendes Urteil über einen Kollegen gefällt haben, hatte der Kammervorsitzende damals gesagt. dpa

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