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Runde und seine untreuen Partner

■ Bürgermeister: Klagen gegen Länderfinanzausgleich sind rechtlich unbegründet. Verhandlung im September

Nett sind sie nicht, die Bayern. Erst stimmen sie dem Geldverteilungsgesetz namens Länderfinanzausgleich zu; dann, drei Jahre später, ziehen sie zusammen mit Baden-Württemberg und Hessen vors Bundesverfassungsgericht, weil sie sich benachteiligt fühlen. „Dieser Weg ist bedauerlich und spricht nicht gerade für Vertragstreue“, tadelte gestern Hamburgs Bürgermeister Ortwin Runde. Dagegen, teilte der Sozialdemokrat in gewohnter Ruhe mit, „müssen wir uns wehren“. Am 22. September werde er gemeinsam mit Finanzsenatorin Ingrid Nümann-Seidewinkel (auch SPD) nach Karlsruhe fahren, wo die Normenkontrollklage der drei Bundesländer verhandelt wird.

Sollte das Gericht Bayern, Hessen und Baden-Württemberg recht geben, dürfte es vorbei sein mit der bürgermeisterlichen Gelassenheit. Dann müßte Hamburg noch tiefer in die löchrige Tasche greifen als momentan. Rund 1,5 Milliarden Mark mehr als bisher müßte die Hansestadt dann zum Länderfinanzausgleich beitragen, schätzt Runde. „Man kann nicht beschreiben, wie schrecklich das wäre.“ Im vergangenen Jahr pumpte die Stadt 613 Millionen Mark in den Ausgleichstopf. Noch anderthalb Milliarden Mark mehr für den Finanzausgleich wären kaum zu wuppen – schließlich liegt das Haushaltsdefizit bereits bei einer Milliarde.

Ähnliche Konsequenzen hätte ein Sieg der Bayern auch für die anderen beiden Stadtstaaten Bremen und Berlin. Wie Hamburg dürfen sie sich bei der Ermittlung des Finanzausgleichs eines Rechenkniffs bedienen: Was ein Land in den Ausgleichstopf einzahlen muß oder daraus bekommt, richtet sich nach der durchschnittlichen Steuerkraft seiner BürgerInnen. Um die herauszubekommen, werden die Steuereinnahmen durch die EinwohnerInnenzahl geteilt. Weil Stadtstaaten einen höheren Finanzbedarf haben als Flächenländer, dürfen sie auf ihre tatsächliche BewohnerInnenzahl 35 Prozent draufschlagen. Diese Regelung möchten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen höchstrichterlich abschaffen lassen.

Zu Unrecht, finden Runde und Senatorin Nümann-Seidewinkel. Die Klagen seien unbegründet und in Teilen unzulässig. Die Gründe dafür hat die Finanzbehörde in „einer sehr schönen Stellungnahme“ (Runde) dargelegt und nach Karlsruhe geschickt.

Nichtsdestotrotz „sehen wir, daß wir reden müssen“, erklärte der Bürgermeister. Bis zum Jahr 2004 müsse es zu einer Neuregelung des Finanzausgleiches kommen. Die Debatten darüber dürften allerdings nicht vor Gericht geführt werden, sondern zwischen den Ländern. Judith Weber

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