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Drei Ärzte sollen Mädchen verstümmelt haben

■ Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Klitorisbeschneidung, tappt aber im dunkeln

Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei in Berlin niedergelassene Ärzte ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der schweren Körperverletzung eingeleitet. Die beiden Gynäkologen und ein Narkosearzt stehen im Verdacht, Mädchen die Klitoris beschnitten zu haben. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ingrid Lottenburger, hatte gegen zwei der Beschuldigten bereits Anfang März Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft wurde aber erst tätig, nachdem das ARD-Nachrichtenmagazin „Report“ am Montag einen Beitrag sendete, in dem sich ein aus Ägypten stammender Frauenarzt vor versteckter Kamera bereit erklärt, einem kleinen Mädchen für 1.200 Mark „fachmännisch“ unter Narkose die Genitalien zu verstümmeln. Der Arzt praktiziert seit vielen Jahren in Berlin.

Wie eine Justizsprecherin auf Nachfrage erklärte, sind alle Beschuldigten nichtdeutscher Herkunft. Die Chancen, daß die Ermittlungen von Erfolg gekrönt sein werden, sind jedoch denkbar gering. „Wir haben bislang keinen einzigen Namen von einem Opfer“, heißt es aus Kripokreisen. Das sei auch der Grund, warum das Verfahren so schleppend in Gang gekommen ist. Die Frauenorganisation Terre des Femmes geht davon aus, daß in Deutschland rund 20.000 Frauen leben, die bereits in ihrer Heimat verstümmelt worden sind. „Es ist zu vermuten, daß vielen Töchtern das gleiche widerfährt, weil die Tradition in der Emigration besonders hochgehalten wird“, sagt Gritt Richter vonTerre des Femmes.

Auch die Berliner Kripo geht davon aus, daß die Zahl der Verstümmelungen von Mädchen „ziemlich groß“ sei. Daß die Opfer ausfindig gemacht werden können, glaubt man nicht. Von den Eltern sei keine Hilfe zu erwarten, weil diese die Beschneidung initiierten und sich so gleichfalls strafbar gemacht haben. „Die Opfer würden noch mehr zum Opfer, weil sie bei einer entsprechenden Anschuldigung aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.“

Die Berliner Ärztekammer ist mit Nachdruck um Aufklärung bemüht. Der Präsident der Standesorganisation, Günther Jonitz, geht davon aus, daß die beschuldigten Frauenärzte die Beschneidungen nicht in ihrer Praxis, sondern in einem ambulanten Operationszentrum durchgeführt haben.

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung werden jetzt die von den Ärzten vorgelegten Abrechnungen nach entsprechenden Anhaltspunkten für Behandlungen von Mädchen überprüft. Nach Angaben von Terre des Femmes gibt es kein festgelegtes Alter für eine Beschneidung. „Im allgemeinen erfolgt sie im Kindesalter, weil die Mädchen dann leichter zu bändigen sind.“ Auf schwere Körperverletzung steht bis zu zehn Jahre Haft. Wenn nicht innerhalb von zehn Jahren Strafanzeige erstattet wird, verjährt das Delikt. Im Klartext: Die Mädchen müßten sich spätestens mit 15 Jahren offenbaren, wenn sie als fünfjährige beschnitten worden sind.

Die Gesundheitsverwaltung teilte mit, daß den Ärzten bis zur Klärung der Vorwürfe die Zulassung entzogen wird. Einer soll geäußert haben, daß er zum letzten Mal vor fünfzehn Jahren in seiner Heimat Beschneidungen durchgeführt habe.

Plutonia Plarre

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