Miethai & Co.
: Vorkaufsrecht

Schadensersatz für Mieter  ■ Von Andree Lagemann

Viele MieterInnen fürchten sich vor einem Verkauf ihrer Wohnung. Meist ist ihnen aber nicht bekannt, daß ein Verkauf für sie auch ein finanzieller Vorteil sein kann: MieterInnen von Eigentumswohnungen haben nämlich ein Vorkaufsrecht und, wenn dieses mißachtet wird, einen Schadensersatzanspruch gegen ihren Vermieter.

Das Vorkaufsrecht bedeutet, daß MieterInnen ihre Wohnung zu den gleichen Bedingungen wie andere Kaufinteressenten erwerben können. Die MieterInnen müssen über den Inhalt des Kaufvertrags unterrichtet werden. Außerdem muß ihnen eine Frist von zwei Monaten eingeräumt werden, um den eventuellen Kauf zu überdenken.

Immer wieder kommt es jedoch vor, daß Vermieter das gesetzliche Vorkaufsrecht der MieterInnen umgehen, indem sie lediglich lapidar mitteilen, daß die Wohnug verkauft werden soll, ohne die konkreten Verkaufsbedingungen zu benennen und die MieterInnen auf ihr Vorkaufsrecht hinzuweisen. Manchmal werden MieterInnen nicht einmal vom Verkauf ihrer Wohnung informiert und erfahren erst einige Zeit später zufällig davon. Meist ist die Wohnung dann bereits wirksam an einen Dritten übereignet worden, so daß die MieterInnen ihre Wohnung nicht mehr erwerben können und das Nachsehen haben.

In diesen Fällen haben MieterInnen aber die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Dieser bemißt sich nach der Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Verkehrswert der Wohnung. Da vermietete Wohnungen wesentlich weniger wert sind als „freie“, liegt der Kaufpreis fast immer erheblich unter dem Verkehrswert der Wohnung. In Abhängigkeit zur Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung geht es meist um mehr als 100.000 Mark Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis.

Es kommt übrigens nicht darauf an, ob die MieterInnen bereits eine andere Wohnung erworben haben. Und der Schadensersatzanspruch besteht auch dann, wenn die Geschädigten weiterhin zur Miete wohnen (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 10.9.98, NZM 99, 22).

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40