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Hombach in der Warteschleife

Der Kanzleramtsminister will in Teheran den zum Tode verurteilten deutschen Geschäftsmann Helmut Hofer abholen. Der soll gegen Kaution auf freien Fuß kommen  ■ Von Thomas Dreger

Berlin (taz) – Bodo Hombach wird ein Last-minute-Ticket brauchen. Am Wochenende wolle sich der Kanzleramtsminister „in der Golfregion“ aufhalten, erklärte gestern ein Regierungssprecher. Doch in welches Land der Minister reisen will, das wußte sein Vorzimmer gestern nachmittag zumindest offiziell noch nicht.

Ziel der Reise ist es, den Deutschen Helmut Hofer aus Teheran abzuholen. Der in Iran zweimal hintereinander zum Tode verurteilte Geschäftsmann wird wohl in den nächsten Tage auf freien Fuß gesetzt. Bei einer Verhandlung hatte gestern ein Teheraner Gericht einem Antrag seiner Anwälte stattgeben, den Angeklagten freizulassen. Umgerechnet 300.000 Mark müssen dafür hinterlegt werden. Doch da in Iran alle an den Staat zu entrichtenden Gebühren bei der staatlichen Bank einzuzahlen sind, konnte diesem Wunsch nicht sofort nachgekommen werden. Das islamische Wochenende hatte begonnen, die Banken öffnen wieder am Samstag.

Hombach wolle „in der Region“ Verhandlungen führen und dann entscheiden, ob und wann er nach Teheran weiterfliegt, hieß es in Bonn. Der Kurier des Kanzlers hatte diese Reise eigentlich bereits im Februar antreten sollen – mit einer Einladung an Präsident Mohammad Chatami nach Bonn in der Tasche. Doch weil die Iraner keine Zusage machen wollten, Hofer freizulassen, verschob Hombach seine Reise auf einen unbestimmten Zeitpunkt. Der scheint nun bevorzustehen.

Der 58jährige Hofer war am 21. September 1997 bei der Ankunft auf dem Teheraner Flughafen verhaftet worden. Begründung: Eine rund 30 Jahre jüngere Iranerin, deren Name mit Vahideh Q. angegeben wird, habe behauptet, er wolle sie ehelichen. Zu allem Überfluß habe sie auch noch ausgesagt, sie und Hofer hätten bei einem früheren Besuch Geschlechtsverkehr gehabt. Sex zwischen Unverheirateten gilt in Iran als „Unzucht“, findet dieser Tatbestand zwischen einer Muslimin und einem Nichtmuslim statt, droht letzterem die Todesstrafe, der Frau die Auspeitschung.

Über das Schicksal der Frau ist nichts bekannt. Hofer wurde 1997 zum Tode verurteilt. Seine Anwälte erreichten eine Rücknahme des Verdikts mit der Begründung, der früher mit einer Türkin Verheiratete sei Muslim. Doch im vergangenen Jahr kam der zweite Schock: Ein anderes Gericht bestätigte das Todesurteil. Nach emsigen diplomatischen Aktivitäten kassierte Irans Oberstes Gericht im Februar auch dieses Urteil. Der Spruch sei „unvollständig begründet“, lautete die Erklärung. Er gehe davon aus, „daß der Fall in ein bis eineinhalb Monaten abgeschlossen ist“, erklärte Irans oberster Justizchef Mohammad Jasdi damals. Sollte er seine Zusage einhalten, könnte Hombach schon mal in die Warteschleife über Teheran einschwenken. Doch Jasdi sagte damals auch, bei dem neuen Prozeß gegen Hofer würden Vertreter der Deutschen Botschaft zugelassen. Bei der gestrigen Verhandlung war das nicht der Fall. Kommentar Seite 12

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