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Rechtsextremist Roeder freigesprochen

■ Richter: Versuchte Verunglimpfung von Staatsorganen nicht strafbar

Hamburg (taz) – Der Rechtsextremist Manfred Roeder ist gestern vor dem Hamburger Landgericht vom Vorwurf der „verfassungsfeindlichen Verunglimpfung“ der alten Bundesregierung freigesprochen worden. In einer „Panorama“-Sendung hatte Roeder im Dezember 1997 die damaligen Regierungsmitglieder als „Vaterlandsverräter“ beschimpft und ihnen den Tod gewünscht. Daß er die Bundesregierung damit verunglimpfen wollte, stehe außer Frage, befand der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer. Ebenso, daß er seine Meinung über das Fernsehen öffentlich verbreiten wollte. Das sei ihm indes nicht geglückt. Denn Roeder habe nach Abschluß des Interviews keinen Einfluß mehr darauf gehabt, welche seiner Äußerungen gesendet und wie diese bearbeitet werden. „Panorama“ habe sie nicht, wie von Roeder beabsichtigt, weitergetragen, sondern sie vielmehr benutzt, um „den Rechtsextremisten an den Pranger zu stellen“ – und seinen Worten die intendierte Wirkung genommen. Im Prozeß hatte Roeder seine Äußerungen mehrfach wiederholt und gerechtfertigt. Er will sie damals jedoch nicht während des Interviews, sondern im Anschluß in einem „privaten Gespräch“ mit der Journalistin gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Roeder eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Ankläger ließ gestern offen, ob er gegen den Freispruch Rechtsmittel einlegen wird. Roeder ist bekennender Rechtsextremist. 1997 hatte er einen Bundeswehrskandal ausgelöst, der im vorigen Jahr einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Bundestages beschäftigte. Damals war bekanntgeworden, daß er auf Einladung der Führungsakademie vor Bundeswehroffizieren einen Vortrag gehalten hatte. Roeder war 1982 wegen Sprengstoffanschlägen, versuchter Anstiftung zum Mord und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Elke Spanner

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