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Senat akzeptiert Volksbegehren

Der Berliner Senat hat gestern ein Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform für formal zulässig erklärt. Diese Feststellung beziehe sich lediglich auf die Voraussetzungen, die das Gesetz über Volksinitiative, -begehren und -entscheid vorgibt, wie nach der Sitzung der Landesregierung mitgeteilt wurde. Enthalten sei keine Bewertung in der Sache. Der Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (BVR) will mit dem Volksbegehren die umstrittene Rechtschreibreform kippen. In der Schule dürfe nicht weiter nach diesem „verpfuschten Regelwerk“ gelehrt werden, begründete der Verein den Antrag. In knapp sechs Monaten waren über 35.600 Unterschriften gesammelt und dem Senat übergeben worden. Bereits 25.000 Unterschriften hätten zur Antragstellung ausgereicht. Beim Volksbegehren müssen innerhalb von zwei Monaten 250.000 Unterschriften gesammelt werden. Nur dann kann es zu einem Volksentscheid über die Rechtschreibreform kommen. Dieser könnte nach Vorstellungen des Vereins parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 10. Oktober durchgeführt werden. ADN

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