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■ Langzeitstudis müssen blechenUrteil bestätigt Baden-Württembergs Regelung

Karlsruhe (dpa) – Die Studiengebühren für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg sind Rechtens. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verstoßen die Gebühren nicht gegen die Freiheit der berufsbezogenen Ausbildung. Auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes wird nicht verletzt, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil. Geklagt hatten zwei Studenten, die zum Zeitpunkt der Klage im 28. beziehungsweise im 33. Semester waren. Als bisher einziges Bundesland verlangt Baden-Württemberg von Studenten nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester 1.000 Mark pro Studienhalbjahr. Nach Ansicht der Karlsruher Richter strebt der Gesetzgeber mit der Studiengebühr kürzere Studienzeiten an. (Az.: 7 K 2844/98 und 7 K 3014/98)

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