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Telefonbücher abtippen ist Datenklau

■ BGH verbietet Verkauf von Telefonauskunfts-CDs ohne Lizenz. Private Anbieter müssen der Telekom Schadenersatz bezahlen

Berlin (AFP/dpa/taz) – Private Unternehmen dürfen die Telefonbücher der Telekom-Tochter DeTeMedien nicht ohne deren Erlaubnis zur Herstellung einer Telefonauskunfts-CDs verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden. Die beklagten Unternehmen müssen den Vertrieb der Info-CDs sofort einstellen. Außerdem hat DeTeMedien Anspruch auf Schadenersatz gegen die Verlage. Um wieviel Geld es dabei geht, konnten gestern weder das Gericht noch die Telekom sagen.

Die Telekom-Konkurrenz hatte die Daten für die Telefonauskunfts-CDs „Tele-Info-CD“ und „D-Info-CD“ in einem Fall durch Einscannen der Telefonbucheinträge übernommen, im anderen Fall tippten Hunderte Chinesen die deutschen Daten ab. Das Gericht bezeichnete das Vorgehen der Unternehmen als einen Verstoß gegen die guten Sitten im lauteren Wettbewerb.

Nach den Worten des BGH sind die Teilnehmerverzeichnisse zwar nicht als urheberrechtliche Werke einzustufen. Sie stehen jedoch seit Anfang 1998 als Datenbanken einheitlich in der Europäischen Union unter einem besonderen Schutz. Dieses sogenannte Leistungsschutzrecht sei nicht auf elektronische Datensammlungen beschränkt, sondern gelte auch für herkömmliche Telefonbücher, befand der BGH. Danach dürfe allein der Hersteller seine Datenbank oder wesentliche Teile davon verbreiten oder öffentlich wiederggeben. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt: So wurde die Klage gegen die in der Nähe von Hannover ansässigen Herausgeber der Tele-Info-CD vom Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgewiesen.

Lagen die Preise für die Telefonauskunfts-CDs der Telekom Anfang der 90er noch bei rund 4.000 Mark, so fielen sie 1995 auf 90, ein Jahr später auf rund 30 Mark. Grund für den Preissturz seien die günstiger werdenden Produktionskosten gewesen, sagte ein Telekom-Sprecher. Auch wenn die DeTeMedien nun wieder einziger Anbieter der Info-CDs sei, müßten die Verbraucher keinen Preisanstieg fürchten. (Az.: I ZR 199/96 u. a.) maf

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