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Sozialgerichte sollen fusionieren

■ Bremen und Niedersachsen wollen mehr kooperieren

Seit mehr als einem Jahr laufen die internen Vorbereitungen, an diesem Dienstag werden die Kabinette von Bremen und Niedersachsen feierlich beschließen: Das Landessozialgericht Bremen soll mit dem Landessozialgericht Niedersachsen (mit Sitz in Celle) verschmolzen werden. Ein Glücksfall hat dieses Stück Verwaltungsreform ermöglicht: Der Posten des Präsidenten des niedersächsischen Landessozialgerichtes war frei geworden. Als erfolgreiche Kandidatin konnte sich die Bremer Präsidentin, Monika Paulat, bewerben, die aus Celle nach Bremen gekommen war.

Der Bremer Posten blieb also unbesetzt, als Paulat nach Celle zurückging, und als Kennerin der Empfindlichkeiten und der Interessenlagen sollte sie selbst den Landesregierungen ein Konzept für eine Zusammenlegung vorlegen: Bremen gibt sein eigenes Landessozialgericht auf, bekommt aber dafür zwei Kammern des niedersächsischen Gerichtes, dies ist die Idee des Interessenausgleiches. Für Niedersachsen hat das auch Vorteile: Bisher mußten Bürger aus den Sozialgerichts-Bereichen Aurich, Oldenburg und auch Stade nach Celle fahren, wenn sie in die Berufungsinstanz gehen wollten. Diese Bereiche sollen nun der „Zweigstelle Bremen“ des Landessozialgerichtes zugeordnet werden.

In Celle gab es Widerstände nicht nur in der Anwaltschaft. Sechs Richterstellen müssen nach Bremen verlagert werden, aber dafür, so versichert Paulat, seien ihr „Interessenten bekannt“, die ohnehin nicht in Celle wohnen. Der Bremer Senat seinerseits verspricht sich „finanzielle Auswirkungen“ vor allem dann, wenn irgendwann diese Richter auch ihren Wohnsitz in Bremen haben – macht pro Nase 7.000 Mark mehr Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich, erinnert die Beschlußvorlage des Senats. Größere Einsparungen sind allerdings nicht zu erwarten, räumt Staatsrat Ulrich Mäurer ein. Die Kosten-Aufteilung des Gerichtes soll streng nach „Fallzahl“ gehen und in einem Staatsvertrag geregelt werden.

Ein wenig muß die Hansestadt Bremen von seiner Kompetenz abgeben. Die Gerichtsbarkeit ist gegen den direkten Zugriff staatlicher Stellen grundgesetzlich abgesichert. Welche Bremer Sozialgerichts-“Fälle“ später zur Berufung nach Celle gehen müssen, das entscheidet das Präsidium des Gerichtes allein. Sie wolle diese Fälle auf weniger publikumsintensive Rechtsfragen begrenzen, hat Präsidentin Paulaut versprochen.

K.W.

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